Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckwertebeschluss zur Haushaltsplanung 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Thomas Höpfner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
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Beratung
|
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25.09.2025
| |||
●
Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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|
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29.09.2025
|
Sachverhalt
Zu 1.: Vorläufige Plandaten:
Ergebnisplan 2026 (Eckwerte) |
Planung 2025 |
Planung 2026 |
Planung 2027 |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
|
Erträge (Gesamt) |
630,1 |
664,2 |
673,7 |
Aufwendungen (Gesamt) |
648,1 |
682,8 |
694,0 |
Jahresergebnis |
-18,0 |
-18,6 |
-20,3 |
Finanzplan 2026 (Eckwerte) |
Planung 2025 |
Planung 2026 |
Planung 2027 |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
|
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) |
-17,2 |
-18,1 |
-18,2 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
1,7 |
1,9 |
1,7 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
30,3 |
21,9 |
20,7 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-28,6 |
-20,0 |
-19,0 |
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag |
-45,7 |
-38,1 |
-37,2 |
|
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|
Kreditaufnahme für Investitionen |
- |
9,5 |
19,0 |
Grundlagen der vorläufigen Plandaten:
Das aktuelle Zahlenwerk basiert auf den dezentralen Planeingaben durch die Fachbereiche. Bis zur 39. Kalenderwoche finden hierzu verwaltungsinterne Haushaltsgespräche statt, in denen alle Ansätze kritisch hinterfragt werden.
Die bedeutsamsten Einnahmepositionen des Kreises (Kreisumlage und Kreisschlüsselzuweisung) basieren aktuell auf Grundlage der Steuerschätzung Mai 2025. Sowohl der Haushaltserlass 2025, der in der Regel Ende September / Anfang Oktober 2025 erwartet wird, als auch die Steuerschätzung November 2025 können zu Veränderungen der Zahlen führen.
Darüber hinaus sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowohl Mittel des Bundes zur Sportstättenförderung in Höhe von rund 1 Mrd. Euro als auch Mittel aus dem angekündigten Länder-und-Kommunal-Infrastruktur Finanzierungsgesetz und dem damit verbundenen Sondervermögen des Bundes in Höhe von 100 Mrd. Euro in Aussicht. Wie hoch dabei die tatsächliche Förderung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde und den kreisangehörigen Bereich ausfällt, ist aktuell noch nicht bezifferbar.
Zu 2.: Notwendigkeit der Rückführung der Kreisumlage auf 29% unter Berücksichtigung voraussichtlichen Entwicklung der Finanzlage des Kreises:
Bei der Betrachtung des Mehrjahreszeitraumes bis Ende 2027 ist zu erkennen, dass sich beim Kreis Rendsburg-Eckernförde bei dem temporär vereinbarten Kreisumlagesatz von 27 v.H. ein dauerhaft strukturelles Defizit von rund 20 Mio. Euro abzeichnet.
Entwicklung des Jahresergebnisses:
Diese Entwicklung führt gleichzeitig dazu, dass die Liquidität des Kreises voraussichtlich ab dem Jahr 2026 ein negatives Saldo ausweist und sogar bis Ende 2027 mit einem negativen Betrag von rund 47 Mio. Euro zu rechnen wäre.
Entwicklung der liquiden Mittel zum Jahresende inkl. Verschuldung:
Aufgrund des Umstandes, dass ein Prozentpunkt Kreisumlage ein Finanzvolumen von rd. 4,5 Mio. Euro umfasst, würde eine Rückführung des Kreisumlagesatzes auf 29 v.H. keineswegs dazu führen, dass sich das prognostizierte Defizit gänzlich verhindern ließe. Vielmehr ist die vorgeschlagene Rückführung bzw. Erhöhung um zwei Prozentpunkte ausschließlich als eine Abmilderung der negativen Entwicklung anzusehen.
Die maßvolle Anpassung des Kreisumlagesatzes berücksichtigt die wichtige Vorgabe, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes gleichermaßen die Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten hat. Aus diesem Grund erfolgt jährlich eine Erhebung der gemeindlichen Finanzdaten mit anschließender Bewertung. Diese Betrachtung wird parallel zu dieser Vorlage sowohl im Hauptausschuss als auch im Kreistag vorgestellt. (VO/2025/237)
Zu 3.: Anhörung der kreisangehörigen Bereichs
Gemäß § 27 Abs. 4 FAG haben die Kreise vor jeder Entscheidung über eine Veränderung eines Umlagesatzes die dem jeweiligen Kreis angehörenden Gemeinden anzuhören. Dieser Eckwertebeschluss zur Festlegung des Kreisumlagesatzes für die weitere Haushaltsplanung soll als Ausgangspunkt dienen, eine rechtssichere Festsetzung des Kreisumlagesatzes im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung im Dezember zu gewährleisten. Eine frühzeitige Anhörung soll sicherstellen, dass sich zum einen die Gemeinden ausreichend mit der geplanten Festsetzung auseinandersetzen können und zum anderen gleichzeitig genügend Zeit verbleibt, die gemeindlichen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung angemessen zu würdigen.
Das Verfahren im Überblick:
- 29.09.2025: Eckwertebeschluss im Kreistag
- 13.10.2025: WHP - Vorstellung der Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs der Verwaltung bei der Politik
- 14.10.2025: Bereitstellung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung
- 12. - 24.11.2025: Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen
- 04.12.2025: Beratung des Haushaltsentwurfes im Hauptausschuss inkl. Beratung über die Festsetzung des Kreisumlagesatzes unter Berücksichtigung der gemeindlichen Stellungnahmen
- 15.12.2025: Beschlussfassung über den Haushalt im Kreistag inkl. Festsetzung des Kreisumlagesatzes unter Berücksichtigung der gemeindlichen Stellungnahmen
Beschlussempfehlung
- Der Hauptausschuss und der Kreistag nehmen die vorläufigen Plandaten für den Haushalt 2026 zur Kenntnis.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis des Umlagesatzes von 29 v. H. ein Anhörungsverfahren gemäß § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz durchzuführen und die Ergebnisse dem Kreistag vor dem abschließenden Beschluss zur Kreisumlage zur Kenntnis zu geben.
- Der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis des Umlagesatzes von 29 v. H. ein Anhörungsverfahren gem. § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz durchzuführen und die Ergebnisse dem Kreistag vor abschließendem Beschluss zur Kreisumlage zur Kenntnis zu geben.
