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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/222

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird gemäß den Vorgaben des KiTaG des Landes sowie der kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2025 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden. Der Bedarfsplan wird kontinuierlich hinsichtlich der Kindertagespflegepersonen angepasst.

 

Der Kindertagesstättenbedarfsplan wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

 

 

Die Entwicklung in der Kindertagesbetreuung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

2.25

8.25

Stammgruppen

768

766

E/R-Gruppen

645

659

U3-Plätze (inkl. TP)

2.665 (3.464)

2.600 (3.371)

Ü3-Plätze

9.078

9.120

Hortplätze

288

294

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 1.8.2025 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.08.2025.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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