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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/235

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Weiterentwicklung des Regionalverkehres im laufe des bis zum 31.12.2030 bestehenden Verkehrsvertrages sind zwei grundsätzliche Szenarien möglich, die entsprechende Vor- und Nachteile mit sich bringen. Diese seien im folgenden kurz aufgeführt:

 

Szenario 1: Streichung von Busverkehrsleistungen

Sofern es Ziel sein soll, Kosten im ÖPNV einzusparen, stellt die Abbestellung von Fahrplanleistungen die einzige Möglichkeit dar. Die möglichen Abbestellungen sind dabei vertraglich auf 5 % der Verkehrsleistungen von ein Jahr auf das nächste begrenzt. Dies entspricht  bei insgesamt rund 9 Mio. Fahrplankilometern (FP-km) im Regionalverkehr einer möglichen jährlichen Kosteneinsparung von 970.900 €, sofern Leistungen im Umfang von 5 % ersatzlos gestrichen werden.

Es ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der bei einer Streichung von Leistungen erforderliche Entfall von Linien dazu führt, dass gegebenenfalls der örtliche Schulträger einen freigestellten Schülerverkehr einrichten muss. Die im ÖPNV eingesparten Kosten müssten so - im je nach Einzelfall unterschiedlichen Teilen - vom örtl. Schulträger kompensiert werden, um weiterhin die Schülerbeförderung sicherzustellen.

Nicht zu empfehlen wäre die Streichung von ÖPNV-Leistungen nur außerhalb der Zeiten der Schülerbeförderung (bspw. bei einer Linie im 2-h-Takt erhalt der Fahrten um 07:00 Uhr und 13:00 Uhr, Streichung aller anderen Fahrten um 09:00, 11:00, 15:00, 17:00, 19:00 Uhr). In diesem Fall müsste das Verkehrsunternehmen weiterhin die selbe Anzahl an Bussen und Fahrpersonal vorhalten, nur dass diese nun nur noch in unproduktiven Diensten und Umläufen eingesetzt werden können. Dies widerspricht dem grundsätzlich mit dem Regionalverkehr verfolgten und wirtschaftlich sinnvollen Gedanken, die Busse, die morgens zur Schülerbeförderung ausrücken den ganzen Tag über fahren zu lassen, was dem deutlich wirtschaftlicheren Einsatz von Ressourcen entspricht. Aus fachlicher Sicht kann daher nur ein Entweder-oder empfohlen werden, sprich man kürzt Linien vollständig oder gar nicht.

Ein fachlicher Vorschlag, abgeleitet aus den Analysen und Auswertungen des Evaluationsberichtes, wurde Anhand der Fahrgastentwicklung und Erschließungspotentials bereits ermittelt und ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Szenario 2: Optimierung der Verkehrsleistung durch Umstellung auf On-Demand-Verkehre (ODV)

Diese Szenario entspricht in erster Linie den Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Regionalverkehres, wie sie im Evaluationsbericht aufgeführt sind (vgl. VO/2024/484).

Grundsätzlich geht es dabei darum, die im Rahmen des Evaluationsberichtes bereits identifizierten Linien und Korridore, auf denen derzeit schwach bis kaum besetzter Linienverkehr fährt, durch ein bedarfsgerechtes Angebot in Form eines ODV zu ersetzen. Dabei kann eine entsprechende Umstellung mehr oder weniger Kostenneutral erfolgen, indem die eingesparten Mittel durch die Streichung von Linienleistungen für Umsetzung eines ODV genutzt werden. Dies hat sich beispielsweise schon in der Schleiregion im Rahmen der Fortsetzung von SMILE24 in 2026 als realisierbar gezeigt. Hier werden die ca. 1 Mio. €, die als Einsparung durch Linienstreichungen erzielt wurden eins zu eins in ein ODV-System gesteckt, welches diese Linien ersetzt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Umstellung auf ODV tatsächliche Kosteneinsparungen realisiert werden können.

 

Zu berücksichtigen ist auch bei diesem Szenario, dass bei einer Umstellung von Linienverkehr auf ODV ggf. auch der örtliche Schulträger zusätzlich einen freigestellten Verkehr einrichten müsste, da ein ODV für die Schülerbeförderung grundsätzlich nicht geeignet ist. Der Umfang, in dem das erforderlich sein könnte, wird sich an dem jeweiligen Einzelfall messen. Es ist aber insgesamt davon auszugehen, dass auch bei einer Umstellung von Linienverkehr auf ODV weiter der Großteil der bisher mit dem ÖPNV fahrenden Teil auch zukünftig im ÖPNV fährt, da nur Linien umgestellt werden, die dünn besiedelte Regionen abseits der Hauptachsen abdecken. Alle Linien mit stärkerem Fahrgastaufkommen, die größere Orte und Städte anfahren und damit auch den Großteil der Schüler aufnehmen, sind von einer Umstellung auf ODV nicht betroffen, da ein ODV sich nur dort anbieten, wo ein geringes Fahrgastpotential herrscht.

 

Eine weitere Darstellung und Berechnung zu den Szenarien am Beispiel eines konkreten Einzelfalles wird durch eine Präsentation für den Ausschuss ergänz werden.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt über die grundsätzliche Weiterentwicklung des Regionalverkehres nach Beratung im Ausschuss.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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