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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. hat einen Antrag zur Fortführung des Projektes Wohnwerk für weitere zwei Jahre gestellt. Dieser Antragszeitraum wird als Verstetigungsphase benannt und soll zur Fallarbeit und Ausbau der Strukturen genutzt werden.

 

Das Projekt Wohnwerk wird seit 2023 für drei Jahre durch den Kreis gefördert.
2023:  175.000 Euro
2024:  196.000 Euro
2025:   258.000 Euro


In dieser Projektphase wurden 117 Mietverträge durch Begleitung der WohnWerk gGmbH geschlossen, davon 53 als Untermietverträge durch die Gesellschaft. WohnWerk ist ein offenes Angebot für alle Personen, die eine Wohnung benötigen, denen aber aufgrund von Vermittlungshindernissen der Zugang zum ersten Wohnungsmarkt verwehrt ist. Der Antragszeitraum von zwei Jahren zur Fortführung des Projektes wird als Verstetigungsphase benannt. In dieser Zeit soll die Wohnungsvermittlung ausgebaut, gefährdete Mietverhältnisse stabilisiert werden, Wohnraumpotenziale in vorhandenen Objekten erschlossen werden und ein integratives, nachbarschaftsorientiertes Wohnumfeld gefördert werden. Der satzungsgemäße Beirat der WohnWerk gGmbH soll dabei die Funktion einer Steuerungsgruppe übernehmen und inhaltliche Schwerpunkte in der operativen Arbeit vorabreden. Es sollen ferner Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft erschlossen werden und eine Struktur eines Vermieterforums für das Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde aufgebaut werden.

 

Die Beteiligung der Kommunen und das Einwerben überregionaler Fördermittel ist geplant. Diese Verstetigung der Strukturen zieht einen sukzessiven Personalaufbau, vor allem im Bereich der pädagogischen Mietbegleitung, nach sich. Die operative Tätigkeit wird von drei Mitarbeitenden geleistet (Teamleitung, pädagogische Mietbegleitung und BackOffice) und ist ab 01.07.2025 nach Personalabgängen wieder neu aufgestellt.

 

Die WohnWerk gGmbH verpflichtet sich, dem Kreis als Fördermittelgeber in halbjährlichem Rhythmus zu benannten Themen und Kennzahlen eine Berichterstattung vorzulegen.

 

Die beantragte Förderung beträgt für 2026 insgesamt 204.363,86 € und für 2027 insgesamt 218.666,75 €.

 

Zur Überprüfung der Angemessenheit der angegebenen Kosten wurden das KGSt-Gutachten zu den Kosten eines Arbeitsplatzes (2025/2026) herangezogen. Die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Köln) liefert ein vereinfachtes Verfahren für Kostenbetrachtungen in der Zusammenarbeit mit externen Leistungsempfängern oder Dienstleistern. Bei der Kostenermittlung eines Arbeitsplatzes nach der KGSt werden Personalkosten (Brutto-Arbeitgeberkosten), Sachkosten (Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikation und IT-Kosten) und Gemeinkosten (Kosten für Leistungen des Zentralen Services und zentraler Steuerungsunterstützung) berücksichtigt.

 

Die Vergleichsberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten der Brücke zeigt, dass die Kostenkalkulation nach den Richtwerten der KGSt angemessen ist.

 

 

Kalkulation Brücke

Berechnung KGSt

2026

 

204.363,86 €

206.075,77 €

2027

 

218.666,75 €

218.345,77 €

Insgesamt

 

423.030,61 €

424.421,54 €

 

Die Berechnungsgrundlage ist als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt eine Fortführung der Finanzierung des Projekts der WohnWerk gGmbH durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Mitteln in Höhe von 204.363,86 Euro im Jahr 2026 und 218.666,75 Euro im Jahr 2027. Die abschließende Entscheidung über die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2026.

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Relevanz für den Klimaschutz

./.

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Finanzielle Auswirkungen

2026 = 204.363,86 Euro und 2027 = 218.666,75 Euro

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Anlagen

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