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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Altenhilfeplanung wurde im Jahr 2003 erstmals die Broschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ erstellt. Sie dient älteren Menschen als praxisorientierter Leitfaden und Orientierungshilfe in verschiedenen Lebensbereichen des Alterns. Auch Angehörige und jüngere Menschen erhalten durch die Broschüre wichtige Informationen und Hilfestellungen für die Begleitung älterer Personen. Die Broschüre wurde in den Jahren 2006, 2012 und 2015 auf Grundlage von Beschlüssen des Sozial- und Gesundheitsausschusses überarbeitet und fortgeschrieben. Zuletzt beschloss der Ausschuss am 04.02.2021 eine Aktualisierung. Die aktuelle Broschüre kann über den folgenden Link angesehen werden: Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Die Verteilung erfolgt kostenlos über die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie an Vereine, Verbände, Institutionen und weitere Akteurinnen und Akteure im Bereich der Seniorenarbeit. Die Nachfrage und Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch. Da die bisherige Auflage von 12.000 Exemplaren absehbar vergriffen ist, soll vor einer Nachproduktion eine inhaltliche Aktualisierung erfolgen. Seit 2022 haben sich relevante Änderungen ergeben, die in der neuen Auflage berücksichtigt werden müssen.

 

Die Aktualisierung soll erneut mit dem bisherigen Verlag (inixmedia) umgesetzt werden. Eine Ausschreibung bzw. ein Interessenbekundungsverfahren ist nicht erforderlich, da es sich nicht um ein entgeltliches Vertragsverhältnis handelt. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Anzeigen, sodass für den Kreis keine Kosten entstehen.

 

Zur inhaltlichen und gestalterischen Abstimmung wird erneut eine interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe gebildet. Ihr gehören neben Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen im Kreistag auch Mitglieder aus dem Kreisseniorenbeirat, dem Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung bzw. ein Mitglied aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung sowie der Verwaltung an. Die Fraktionen werden gebeten, jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu benennen.

 

Da es sich bei der Finanzierung durch Anzeigen um geldwerte Zuwendungen im Sinne von Sponsoring handelt, ist gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 76 Abs. 4 GO die Zustimmung des Kreistags erforderlich. Der abschließende Sponsoringvertrag wird dem Kreistag daher zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt der geplanten Aktualisierung der Seniorenbroschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ zu. Die Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Verlag (inixmedia) erfolgen. Die Fraktionen benennen bei Interesse jeweils ein Mitglied für die Mitarbeit in der vorgesehenen Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe begleitet gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, dem Kreisseniorenbeirat sowie dem Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung bzw. einem Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung die inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung der Broschüre.

 

Die Finanzierung erfolgt weiterhin kostenneutral für den Kreis über Anzeigen. Es liegt ein Fall von Sponsoring im Sinne der Dienstanweisung des Kreises über den Umgang mit Sponsoring, Werbung und Spenden vor. Ein entsprechender Sponsoringvertrag wird dem Kreistag zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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