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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2025/183

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Schulsozialarbeit im Kreisgebiet umfasst ca. 80 Schulsozialarbeiterinnen, die in sehr heterogenen Arbeitsverhältnissen tätig sind.

Das Jugendamt des Kreises gibt die Fördermittel nach §33 FAG an die Schulträger weiter. Diese verfügen frei darüber und investieren die Mittel in ihre sämtlichen Schulformen (Grundschulen, Förderzentren, Berufsbildungszentren, Gemeinschafts- schulen und Gymnasien).

Teils sind die Schulsozialarbeiterinnen bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, mal bei der Kommune direkt angestellt.

Wiederkehrend für alle ist die Tatsache, dass ihre Profession ein Alleinstellungs-merkmal an der jeweiligen Schule ist. Aus dieser Situation heraus ist es für viele der Schulsozialarbeitenden ein Mehrwert, fachlich und kollegial gestärkt zu werden.

 

Supervision:

Daher hat der Kreis bereits in der Vergangenheit die Supervision für Schulsozialarbeit initialisiert. Dieses Angebot wurde nach einigen Jahren eingestellt, um die Träger in Eigenverantwortung zu bringen. Allerdings folgte daraus lediglich, dass die Supervision in den meisten Fällen eingestellt wurde. Nachdem dies deutlich wurde, offeriert der Kreis seit 2023 erneut ein flächendeckendes Supervisionsangebot für sämtliche Schulsozialarbeiterinnen. Mit der Umsetzung ist die Iibas beauftragt.

Seither wird der Betrag regelhaft aus den FAG-Mitteln des Landes finanziert. Die Supervision wird an vier Standorten dreimal im Jahr umgesetzt und umfasst Gesamtkosten in Höhe von 8.496,60 €. Zu diesem Sachverhalt tagte die Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit am 10.06.2025. Die SG setzt sich aus der JHA Vorsitzenden, der Schulrätin, dem Vertreter der Ämter und Gemeinden in RD-ECK sowie den Städten Büdelsdorf, Rendsburg und Eckernförde sowie der Koordinatorin Schule-Jugendhilfe und der FBL 3 zusammen.  Es wurde sich einstimmig für eine Fortführung dieser Praxis ausgesprochen.

 

Evaluation der Richtlinie zur Förderung der integrierten Konzepterstellung Schulsozialarbeit:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde evaluierte die Schulsozialarbeit im Kreisgebiet im Jahr 2021. Aus der Evaluation ging hervor, dass die sozialpädagogischen Angebote an Schule flächendeckend vorgehalten werden und sich Schulsozialarbeit als fester Bestandteil von Schule etabliert hat.

Zugleich wird deutlich, dass in einigen Bereichen noch Nachholbedarfe bestehen: Schulsozialarbeit sollte an vielen Schulen konzeptionell noch besser verankert werden. Dies macht die Tätigkeit von Schulsozialarbeit transparent, dient der Festlegung auf konkrete Ziele und befördert die Abstimmungskultur mit Schule.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat vor diesem Hintergrund, im Rahmen seiner Sitzung vom 15.11.2023, dem Hauptausschuss empfohlen, Mittel in Höhe von 6000€ für die Erstellung eines integrierten Konzepts Schulsozialarbeit in den Haushalt 2024 zu stellen, unter der Maßgabe, dass eine entsprechende Richtlinie durch den Kreis entwickelt wird. Dem hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 07.12.2023 zugestimmt. Die Mittel sind im Teilhaushalt 363600 eingestellt.

 

Im Zuge der Steuerungsgruppensitzung vom 10. Juni 2025 wurde auch die dem Ausschuss nunmehr vorliegende Evaluation der Förderrichtlinie zur integrierten Konzepterstellung für die Schulsozialarbeit diskutiert, welche am 07.02.2024 durch den Jugendhilfeausschuss fachlich beraten und am 18.03.2025 durch den Kreistag verabschiedet wurde. Die Vertreter der örtlichen Ebene möchten perspektivisch derartige konzeptionelle Arbeiten auf der örtlichen Ebene umsetzen. Zudem erzeuge die Abwicklung zu viel Bürokratie. Der Wirkungsgrad sei hingegen begrenzt. Die Steuerungsgruppe sprach sich nach eingehender fachlicher Beratung einstimmig gegen die Fortführung der Förderung des Kreises aus. Die Koordinatorin Schule Jugendhilfe Frau Pamela Welz wird das Ergebnis der Evaluation dem Ausschuss dezidiert erläutern.

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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