Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung mit der NAH.SH GmbH über die Erbringung von Beratungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Beratung
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21.05.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Beratung
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12.06.2025
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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17.06.2025
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Sachverhalt
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nimmt, wie auch andere Kreise in Schleswig-Holstein, seit vielen Jahren Beratungsleistungen der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) in Anspruch.
So hat die NAH.SH zusammen mit anderen Partnern den Kreis Rendsburg-Eckernförde u.a. bei den letzten großen ÖPNV Ausschreibungen fachlich und rechtlich begleitet. Darüber hinaus werden auch im laufenden Geschäft der Verwaltung regelmäßig planerische und rechtliche Fragen gemeinsam mit der NAH.SH bearbeitet.
Um ihre eigenen personellen Ressourcen besser steuern und dauerhaft verbindlich personelle Kapazitäten für die Unterstützung der Kreise vorzuhalten zu können, möchte die NAH.SH GmbH solche Beratungsleistungen zukünftig auf eine verlässlichere Grundlage stellen. Wesentlicher Inhalt der Beratungsleistung durch die NAH.SH wird die Begleitung und Durchführung von Vergabeverfahren oder Direktvergaben von Verkehrsleistungen sowie die verkehrswirtschaftliche Beratung sein. Die nähere Beschreibung des Leistungsumfangs ist den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen.
Das Interesse der Kreise in Schleswig-Holstein an einer Beratungsleistung durch die NAH.SH ist nicht einheitlich, da die Kreise im ÖPNV sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Einige kommunale Aufgabenträger haben eigene Verkehrsunternehmen während die Hamburger Randkreise viele Leistungen bereits über den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) abdecken. Für die Kreise Dithmarschen, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg sowie Nordfriesland ist das Angebot der NAH.SH jedoch grundsätzlich relevant. In den anderen Kreisen liegt hierzu bereits ein zustimmender Grundsatzbeschluss vor.
Die bei der NAH.SH entstehenden Kosten sollen anteilig nach Einwohnerzahl auf die fünf Kreise verteilt werden. Für den Kreis Rendsburg-Eckernförde läge der Anteil bei 28%. Die im Rahmen der Vertragsentwürfe vorgelegte Kalkulation geht 2025 von Kosten in Höhe von rd. 120.985 € und für die Folgejahre von rd. 91.244 € aus. Im Jahr 2025 sind höhere Kosten veranschlagt, weil einmalige Kosten für die Anschaffung bzw. Lizenzen für eine Verkehrsplanungssoftware berücksichtigt werden.
Da der Kreis Rendsburg-Eckernförde auch bislang schon die beschriebenen Beratungsleistungen der NAH.SH in Anspruch genommen hat, geht es bei der vorliegenden Vorlage aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen um eine Anpassung der Vertragsgrundlage. Eine Übertragung neuer oder weiterer Aufgaben ist damit nicht vorgesehen. Die für den Kreis Rendsburg-Eckernförde entstehenden Kosten können aus dem laufenden Haushalt(Teilhaushalt TH 547101 – ÖPNV) gedeckt werden, da hier entsprechende Mittel eingeplant wurden.
Beschlussempfehlung
- Der Regionalentwicklungsausschusses beschließt dem Hauptausschuss zu empfehlen, die NAH.SH GmbH auf Grundlage der vorliegenden Vertragsentwürfe gemäß Anlagen mit der Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen.
- Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses dem Kreistag zu empfehlen, die NAH.SH GmbH auf Grundlage der vorliegenden Vertragsentwürfe gemäß Anlagen mit der Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen.
- Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die NAH.SH GmbH auf Grundlage der vorliegenden Vertragsentwürfe gemäß Anlagen mit der Erbringung von Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,2 kB
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60,8 kB
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108,3 kB
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4
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74,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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103 kB
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