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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/169

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Eine geänderte Neufassung der Geschäftsordnung wird erforderlich, da durch Änderung der Hauptsatzung eine hybride Sitzungsteilnahme per Bild-Tonübertragung ermöglicht worden ist. Die entsprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung des Kreistages müssen an die Durchführung hybrider Sitzungen angepasst werden. Das berührt insbesondere die bisherigen Regelungen zur Sitzungsteilnahme in § 8 und die Regelungen zu Wahlen und Abstimmungen in den §§ 16 und 17.

Die Absätze, die – entgegen der Rechtslage – eine Beschlussfassung durch den Ältestenrat ermöglicht haben, wurden gestrichen (§ 7 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 5, § 29 Abs. 1 letzter Satz).

 

Bei dieser Gelegenheit sind durch nachfolgende Änderungen inhaltliche Widersprüche der Geschäftsordnung angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen worden:

Streichung von Absätzen, die Versand von Unterlagen in Papierform vorsehen (§ 28 Abs. 5; § 33 Abs. 1, 3 und 4). Schriftliche Benachrichtigungen der Presse (§ 6 Abs. 5).

Um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu gewährleisten wurden kleinere Änderungen an Abläufen und Fristen angepasst (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und 3).

 

Die einzelnen Änderungen sind in der Synopse markiert dargestellt.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt, die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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