Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/158
Grunddaten
- Betreff:
-
KielRegion GmbH: Jahresabschluss 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.5 Kommunalaufsicht
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
- Ansprechpartner/in:
- Nina Fiedler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist indirekt über die WFG Infrastruktur GmbH mit 36,67 % (entspricht 18.333,00 EUR) an der KielRegion GmbH beteiligt. Die Landeshauptstadt Kiel ist ebenso mit 36,67 % und der Kreis Plön mit 26,67 % an der KielRegion GmbH beteiligt.
Zu den Punkten 1 – 4 der Beschlussempfehlung:
Gemäß § 6 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses entsprechend den Regelungen des GmbHG den Gesellschaftern.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH, Niederlassung Kiel, hat für den Jahresabschluss 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die KielRegion GmbH weist in 2024 einen Fehlbetrag von 1.298 TEUR (Wirtschaftsplan: -1.298 TEUR, Vorjahr: -983 TEUR) aus.
Der Zweck der KielRegion GmbH ist die Förderung und Entwicklung von Wirtschaft und Erwerbsmöglichkeiten auf dem Gebiet der an ihr beteiligten Gebietskörperschaften. Die Gesellschaft wirbt hierzu Fördermittel aus verschiedensten Quellen ein, wobei sich durch nicht abrechenbare Kosten sowie zu tragende Eigenanteile zwangsläufig ein Jahresfehlbetrag einstellt.
Die leichte Unterschreitung des geplanten Verlustes um 432,18 EUR konnte durch ein konsequentes Kostenmanagement sowie zwischenzeitlich bestehende Vakanzen im Geschäftsjahr erreicht werden.
Die Gesellschafter sind gemäß § 16 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, eingetretene Verluste bis zu der sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Höhe im Verhältnis ihrer Anteile zu übernehmen. Hiervon abweichende Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden. Entsprechend gleichlautende Vorlagen werden in den drei Gebietskörperschaften eingebracht.
Im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile haben die Gesellschafter daher für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Betrag von 1.298 TEUR der Gesellschaft zugeführt. Der Ausweis erfolgt in der Kapitalrücklage. Inklusive dieses Betrages weist die Gesellschaft zum 31.12.2024 ein Eigenkapital in Höhe von 194 TEUR aus.
Zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft sowie aufgrund des geringen Unterschiedsbetrages hat der Aufsichtsrat der KielRegion GmbH in seiner Sitzung vom 09.04.2025 den Gesellschaftern empfohlen, die im Antrag aufgeführten Beschlüsse zu fassen, also den in 2024 in Abschlägen ausgezahlten Mehrbetrag in Höhe von 432,18 EUR in der Kapitalrücklage der Gesellschaft zu belassen.
Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk 2024 sind als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beschließt, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KielRegion GmbH, Herrn Kai Lass, anzuweisen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der geprüfte Jahresabschluss 2024 der KielRegion GmbH wird festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt.
- Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 1.297.997,82 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der nicht ausgeschöpfte planmäßige Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 432,18 EUR wird – vorbehaltlich eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung – in der Kapitalrücklage belassen.
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin werden für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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