Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2025/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisumlage 2026 - Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Matthias Kruse
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Matthias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Beratung
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12.06.2025
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Sachverhalt
Aufgrund der Möglichkeit, dass der Kreistag für 2026 eine Veränderung des Kreisumlagesatzes beschließen könnte, plant die Kreisverwaltung eine Anpassung des Verfahrens zur Kommunikation mit den politischen Gremien des Kreises.
Hintergrund der Anpassung des Verfahrens ist, dass gem. § 27 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) der Kreis verpflichtet ist, vor jeder Entscheidung über die Veränderung des Umlagesatzes die kreisangehörigen Gemeinden anzuhören. Des Weiteren sind in der Anhörung seitens des Kreises die Maßnahmen zur Vermeidung einer Erhöhung der Kreisumlage darzulegen.
Daher ist geplant in den September Sitzungen des Hauptausschusses und Kreistages einen Eckwertebeschluss zu fassen. Dieser Eckwertebeschluss soll dabei folgendes beinhalten:
- Die Höhe des Kreisumlagesatzes 2026
- Die prozentuale Erhöhung des Personalbudgets für 2026
Seitens der Kreisverwaltung werden als Grundlage für diese Beschlüsse die Finanzdaten des Kreises und der kreisangehörigen Gemeinden sowie deren finanzielle Leistungsfähigkeit dargestellt. Des Weiteren werden die Rahmenbedingungen und Entwicklung des Personalbudgets erläutert.
Abschließend wird es einen Beschlussvorschlag seitens der Kreisverwaltung zu den genannten Eckwerten geben.
Auf dieser Grundlage beraten der Hauptausschuss und Kreistag und fassen im September 2025 den Eckwertebeschluss. Dieser Beschluss dient der Kreisverwaltung als Grundlage für die Haushaltsplanung 2026 sowie der Durchführung des formellen Anhörungsverfahrens zum Kreisumlagesatz, sofern eine Veränderung des Umlagesatzes beschlossen wird.
Sofern ein Anhörungsverfahren erforderlich wird, werden die eingehenden Stellungnahmen, die Maßnahmen des Kreises zur Vermeidung der Erhöhung sowie die Finanzdaten in einer Vorlage gesammelt und aufbereitet. Abschließend wird die Verwaltung auch in diesem Fall einen Beschlussvorschlag formulieren.
Dadurch soll dem Kreistag die Möglichkeit gegeben werden, die Finanzbedarfe der Gemeinden und des Kreises abzuwägen und eine Entscheidung hinsichtlich des notwendigen Kreisumlagesatzes zu treffen.
Der mögliche Beschluss über die Veränderung des Kreisumlagesatzes 2026 erfolgt im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes unabhängig vom Haushaltsbeschluss 2026. Die endgültige formelle Festsetzung des Umlagesatzes erfolgt dann durch den Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 in den Sitzungen im Dezember von Hauptausschuss und Kreistag.
Positiver Nebeneffekt des beschriebenen Verfahrens ist, dass die Ämter und Gemeinden bei ihren Haushaltsplanungen und -beratungen für das Jahr 2026 einen frühzeitigen Indikator haben, welcher den voraussichtlichen Umlagesatz für das Folgejahr prognostiziert.
Zeitplan im Detail:
25.09.2025 Hauptausschuss
Beschluss der Eckwerte zu Kreisumlage und Personalkostenbudget
29.09.2025 Kreistag
Beschluss der Eckwerte zu Kreisumlage und Personalkostenbudget
Anschließend, je nach Beschlusslage: Start des Anhörungsverfahrens (mit Monatsfrist)
13.10.2025 – Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2026 der Kreispolitik (WHP)
14.10.2025 – Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2026 dem Gemeindetag des Kreises (WHP)
November oder Dezember 2025 - Hauptausschuss und Kreistag
Abwägung der Finanzbedarfe und Beschlüsse über Kreisumlagesatz
Dezember 2025 – Hauptausschuss und Kreistag
Beschlüsse der Haushaltssatzung 2026
