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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2025/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Kreistages aus 2022 wird die Förderung des Kreises zur Sportstättensanierung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 mit ein Jahresvolumen von jeweils 500.000 € fortgeführt. Nach der Förderrichtlinie können die Fördermittel sowohl an als freie Träger der Jugendhilfe anerkannte Sportvereine sowie an Kommunen bzw. Gemeinde- oder Schulverbände, sofern diese Träger der kommunalen Sportstätte sind, verteilt werden. Eine Förderung erfolgt bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €, die Förderung des Kreises beträgt maximal 40% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten. Die Fördermittel werden gemäß der Richtlinie erst nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung ausgezahlt.

 

Für die Förderperiode 2025 stehen einschließlich Restmittel aus Vorjahren insgesamt rd. 513.800 € zur Verfügung. Mit Stand vom 05.05.2025 sind bereits Mittel in Höhe von rd. 164.000 € in Maßnahmen gebunden, somit stehen noch Mittel in Höhe von rd. 349.800 € zur Verfügung.

 

Hinter bislang vergebenen Fördervolumen verbirgt sich ein Gesamtmaßnahmen-volumen von knapp 7,14 Mio. €.

 

Nähere Informationen können den beigefügten Anlagen entnommen werden, die im Rahmen der Sitzung von der Verwaltung erläutert werden.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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