Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/145

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In Schleswig-Holstein sollen sich mit Unterstützung der Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung (LFB) Notfallverbünde von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen (z.B. Archive, Bibliotheken, Museen) gründen. Zu diesem Zweck wurde eine für alle Einrichtungen in Schleswig-Holstein geltende öffentlich-rechtliche Notfallvereinbarung durch das Land verfasst. Diese wurde durch das Rechtsamt des Kreises geprüft und es bestehen keine Bedenken. Zur Gründung eines Notfallverbundes Rendsburg-Eckernförde und Neumünster ist nun die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch einen Vertreter des Kreises erforderlich.

 

Bei Eintritt eines Notfalles sowohl beim Kreisarchiv selbst als auch bei anderen kulturgutbewahrenden Einrichtungen ist die Unterstützung aus anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung erforderlich.

 

Nähere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt dem Hauptausschuss die Unterzeichnung der Notfallvereinbarung zur Gründung des Notfallverbundes Rendsburg-Eckernförde und Neumünster zu beschließen.

 

Der Hauptausschuss beschließt die Unterzeichnung der Notfallvereinbarung zur Gründung des Notfallverbundes Rendsburg-Eckernförde und Neumünster.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...