Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/102-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH: Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen mit Kapitalerhöhung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.5 Kommunalaufsicht
- Bearbeiter/in:
- Laura Linke
- Ansprechpartner/in:
- Flemming Caruso-Mohr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.05.2025
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Sachverhalt
In der Gesellschafterversammlung am 13.12.2024 wurden die grundlegenden Bedingungen für eine Rückkehr des Kreises Dithmarschen bereits beschlossen.
Mit der Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen werden folgende Aspekte beschlossen:
- Das Stammkapital der Gesellschaft wird von bisher 38.420,- € um 1.270,- € auf 39.690,- € durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile erhöht.
- Die neuen Geschäftsanteile wurden zum Nennwert ausgegeben und sind in Geld einzuzahlen. Der auf sie zu zahlende Betrag ist sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
- Die bisherigen Gesellschafter sind von der Übernahme des neuen Geschäftsanteils ausgeschlossen.
- Der Kreis Dithmarschen wird zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils in Höhe von 1.270,- € zugelassen.
- Die neuen Geschäftsanteile werden von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnbeteiligt sein. Gewinne werden nicht ausgeschüttet.
(Geschäftsanteil Kreis Rendsburg-Eckernförde: 10,43 % zu bisher 10,86 %)
- Mit der Durchführung der Kapitalerhöhung wurde die Geschäftsführerin der Gesellschaft beauftragt.
Da es sich um eine wesentliche Änderung im Gesellschaftsvertrag handelt, ist eine Anzeige nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO bei der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein erforderlich. Dies ist durch die Stadt Flensburg bereits erfolgt.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.04.2025 wurde die Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen und die Anpassung des Gesellschaftsvertrags inklusive der Änderung zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung einstimmig beschlossen.
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat nachträglich bekannt gegeben, dass auf das Widerspruchsrecht gemäß § 108 GO verzichtet werden würde, sofern die bisherige Regelung in § 16 des Gesellschaftsvertrages bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen bleibt.
Die detaillierte Begründung des Ministeriums ist der Anlage zu entnehmen.
Eine erneute Abstimmung ist erforderlich.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beschließt die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Gesellschafterversammlung der Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH am 04.07.2025 anzuweisen, der Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen inklusive der im Sachverhalt dargelegten Aspekte sowie diesbezüglichen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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