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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird gemäß den Vorgaben des KitaG des Landes sowie der kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2025 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

 

Der Bedarfsplan wird kontinuierlich hinsichtlich der Kindertagespflegepersonen angepasst.

 

Die Entwicklung in der Kindertagesbetreuung stellt sich wie folgt dar:

 

 

8.24

2.25

Stammgruppen

761

768

E/R-Gruppen

631

645

U3-Plätze (inkl. TP)

2.640 (3.434)

2.665 (3.464)

Ü3-Plätze

9.007

9.078

Hortplätze

288

288

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2025 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des

Kreises mit Stand zum 01.02.2025

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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