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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts ist ein durch alle Rettungsdienstträger (die Kreise und kreisfreie Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.03.2022 errichtetes Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes. Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungs-dienstgesetzes übertragen worden.

Ein Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechs hat gemäß § 106 a Abs. 2 Gemeindeordnung eine Organisationssatzung aufzustellen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 der aktuellen Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Änderung der Organisationssatzung. Für einige Aspekte ist nach § 9 Abs. 4 und 5 zusätzlich die Zustimmung aller Träger vorgesehen.

Aufgrund einer Anpassung der Aufgaben ist eine Änderung der Organisationssatzung notwendig, die zum Anlass genommen wird, eine Effizienzsteigerung in den Verwaltungsprozessen zu erzielen. Die ZSR AöR steht vor der Herausforderung, sich in einem dynamischen Anforderungsumfeld effizient und effektiv zu positionieren. Hierzu ist es unerlässlich, die internen Prozesse zu verschlanken sowie Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Einige Verwaltungsverfahren sind durch eine hohe Komplexität und Langwierigkeit gekennzeichnet, was zu Verzögerungen in der Umsetzung von entscheidenden Prozessen führt. Bisher erfordert die Organisationssatzung für den Beschluss des fünfjährigen Finanzplans, des Wirtschaftsplans sowie der Ergebnisverwendung eine doppelte Bestätigung sowohl durch den Verwaltungsrat als auch durch die Kreistage. Da jedoch alle Träger eine verantwortliche Vertretung im Verwaltungsrat stellen, ist diese doppelte Bestätigung redundant und ein zeitlicher und administrativer Mehraufwand. Die Abschaffung dieser doppelten Bestätigung wird die Entscheidungsprozesse signifikant beschleunigen und die Abstimmung mit den Krankenkassen als Refinanzierungsträger erleichtern. Die Zuleitung der fünfjährigen Finanzplanung sowie des Wirtschaftsplanes an die Gremien vor Beginn des Wirtschaftsjahres gemäß § 13 Abs. 1 der Organisationssatzung sowie § 16 Abs. 2 KUVO ist davon unberührt und bleibt unverändert bestehen. Insofern handelt es sich um unwesentliche Änderungen der Organisationsatzung.

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, der Neufassung der Organisationssatzung des Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst – Anstalt des öffentlichen Rechts – (ZSR.SH) in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Organisationssatzung des Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst – Anstalt des öffentlichen Rechts – (ZSR.SH) in der vorgelegten Fassung zu.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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