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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/178

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RPA GmbH wird ein Aufsichtsrat von insgesamt 9 Personen bestellt. Auf Vorschlag des Kreistages werden 3 Mitglieder von der WFG Infrastruktur GmbH benannt. Jeweils 3 weitere Mitglieder werden von der Gemeinde Osterrönfeld und von der Stadt Rendsburg benannt.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sind Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag schlägt der WFG Infrastruktur GmbH 3 Mitglieder zur Benennung für den Aufsichtsrat der Rendsburg Port Authority GmbH vor.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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