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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/049

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Nach der Bekanntmachung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom 19.12.2022 sind für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die Jugendhilfeausschüsse zuständig (§ 35 Jugendgerichtsgesetz-JGG).

 

Zeitplan für die Wahl:

Bis zum 15.02.2023 erfolgt die Bekanntgabe der jeweiligen Vorschlagszahl durch das zuständige Amtsgericht.

Die Vorschlagslisten müssen bis zum 01.08.2023 unter Verwendung des elektronischen Formulars erstellt werden.

Die öffentliche Auflegung hat bis spätestens 15.08.2023 zu erfolgen.

Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten in Papierform- nebst eventuellen Einsprüchen ist der 01.09.2023.

Der Wahlausschuss tritt bis zum 01.11.2023 zusammen.

Die letztendliche Auslosung der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfolgt bis zum 30.11.2023.

 

Die Städte, amtsfreien Gemeinden, Ämter des Kreises, die Arbeitsgemeinschaften der freien Wohlfahrtsverbände, der Kreisjugendring, der Sportverband und die Fraktionen des Kreises wurden mit Schreiben vom 08.02.2023 gebeten, Ihre Vorschläge für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis zum 05.05.2023 zur Beratung im Jugendhilfeausschuss am 10.05. 2023 beim Kreis Rendsburg- Eckernförde, Fachbereich Jugend, Familie und Schule einzureichen.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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