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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2021 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 18.08.2022 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 19.09.2022 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses gelten die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis ausgeschüttete Betrag beträgt 61.363,57 EUR.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

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Beschlussempfehlung

Die Fachausschüsse werden gebeten, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 der Förde Sparkasse zu entwickeln und dem Hauptausschuss bis zum 31.03.2023 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

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