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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis ist gemäß § 51 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung (SEP) unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung aufzustellen und fortzuschreiben. Die SEP ist mit den örtlichen Schulträgern im Kreis sowie kreisübergreifend abzustimmen und dem Bildungsministerium vorzulegen.

 

Zur Vereinheitlichung und Professionalisierung der Schulentwicklungsplanung des Kreises ist die Anschaffung weiterer Module der bestehenden Software „PRIMUS“ geplant. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der 2010 angeschafften Basisvariante „Schule“.

 

Es wurde bereits ein Vorgespräch mit Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, des Personalrates und der IT des Kreises mit der Firma Bitwerft geführt. Die Beteiligten stehen dem Umsetzungsprozess positiv gegenüber. Eine Umsetzung ist im Jahr 2023 geplant.

 

Kostenfaktoren

 

  • Einmaliger Anschaffungswert in Höhe von 26.641,13 €
  • Support- und Wartungskosten jährlich in Höhe von 5.932,20 €
  • Gesamtansatz 2023: 32.573,33 €

 

Diese Kosten wurden in den Haushaltsentwurf 2023 übernommen.

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Finanzielle Auswirkungen

Ja

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