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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2022/337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit Beschluss des Hauptausschusses des Kreistages des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 19.04.2012 wurden …“…die Geschäftsführungen der Nordkolleg Rendsburg GmbH, der Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH, der KielRegion GmbH, der WFG (Wirtschaftsförderungs-gesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH & Co. KG) und der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH) gebeten, sicher zu stellen, dass die Einladung inclusive Tagesordnung und Vorlagen der jeweiligen Gesellschafterversammlung spätestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin in elektronischer Form beim Kreis vorliegt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Unterlagen dann unverzüglich auf elektronischem Wege an die Mitglieder des Hauptausschusses weiterzuleiten.“

 

Gemäß § 109 a GO (Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein) in Verbindung mit § 40 b (4) KrO (Kreisordnung für Schleswig-Holstein) obliegt dem Hauptausschuss die Steuerung der wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlichen Beteiligungen des Kreises im Rahmen des Berichtswesens.

Im Rahmen dieser Steuerungsfunktion und vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses erachtet die Beteiligungsverwaltung es für angemessen, die imland gGmbH in Anlehnung an den oben genannten Beschluss des Hauptausschusses vom 19.04.2012, mit in die oben dargelegten Berichtswege an den Hauptausschuss einzubeziehen.

 

Die Geschäftsführung der imland gGmbH wurde mit Schreiben vom 28. April 2022 hierüber informiert.


 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz:

entfällt
 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

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