Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/979
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau eines kommunalen Netzwerks zum nachhaltigen Flächenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Volker Breuer
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.09.2021
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden soll, enthält u. a. den Grundsatz, dass die Inanspruchnahme neuer Flächen landesweit reduziert werden soll. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag abzusenken. Die Zahl resultiert aus einer Umrechnung auf die Fläche Schleswig-Holsteins aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die das Ziel der Flächenneuinanspruchnahme bundesweit auf 30 Hektar pro Tag festgesetzt hat. Eine Umrechnung der 1,3 Hektar pro Tag auf einzelne Regionen, Kreise oder Städte sei landesseitig nicht beabsichtigt.
Der Erfolg des Flächensparens und Flächenrecyclings wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Kommunen für die nachteiligen Folgen eines hohen Flächenverbrauchs zu sensibilisieren und sie für die Vorteile und Chancen einer sparsamen Flächenpolitik zu motivieren. Das ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ basiert auf Beratung, Förderung und Monitoring. Hierfür wird den Kreisen und kreisfreien Städten zunächst die Finanzierung je einer Flächenmanagerin oder eines Flächenmanagers angeboten.
Zur Umsetzung der in dem angefügten Entwurf einer Richtlinie zur Förderung eines kommunalen Netzwerks zum nachhaltigen Flächenmanagement detailliert beschriebenen Aufgaben soll zusätzlich zum Kernprojekt in der Abteilung Landesplanung des Landesinnenministeriums (MILIG) ein Netzwerk von kommunalen Flächenmanagerinnen und -managern aufgebaut werden.
Dabei soll das so aufgebaute Netzwerk im Wesentlichen zwei Aufgaben bewältigen:
- Die systematische und landesweit flächendeckende Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen, Brachflächenpotenzialen und Baulandreserven sowie
- Die Beratung der kommunalen Familie, insbesondere der gemeindlichen Ebene, über Vorgehensweise und Fördermöglichkeiten bei der Entwicklung der ermittelten Potenziale.
Das Land fördert zunächst über die Projektlaufzeit bis Ende 2026 je Landkreis bzw. je kreisfreie Stadt eine Stelle. Nach der vorliegenden Förderrichtlinie Flächenmanagement (Entwurf) werden die kommunalen Flächenmanagerinnen und -manager in 2022 und 2023 mit bis zu 90 %, 2024 mit bis zu 75 % sowie 2025 und 2026 mit bis zu 50 % vom Land mitfinanziert.
In der gesetzlich verankerten Wahrnehmung der Funktion als Träger öffentlicher Belange verfolgt der Kreis bereits seit mehreren Jahren das vom Bund ausgegebene Ziel einer Reduktion der Flächeninanspruchnahme durch Beratung der kommunalen Akteure. Darüber hinaus ist der bundes- wie landesseitig ausgegebene Grundsatz des Vorrangs einer Innen- vor einer Außenentwicklung bei der kommunalen Bauleitplanung bereits seit langem zu beachten.
Daher wird die aktuelle Initiative des Landes von der Verwaltung unterstützt, eine Stelle im Fachdienst Regionalentwicklung für die beschriebenen Aufgaben zu etablieren. Eine engere Kooperation mit der Klimaschutzagentur wäre darüber hinaus wünschenswert, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Nach dem Entwurf der erwähnten Förderrichtlinie wären die über eine Förderung hinaus gehenden Ausgaben durch Eigenmittel des Kreises zu tragen. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, setzt das die Bereitstellung einer Personalstelle in der Haushaltsplanung für das Jahr 2002 sowie für die Folgejahre mit anwachsender Mitfinanzierung durch den Kreis voraus.
Der Regionalentwicklungsausschuss wird zunächst lediglich um Kenntnisnahme gebeten, während die notwendige Beratung mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2022 erfolgen soll.
Finanzielle Auswirkungen
Relevanz für den Klimaschutz:
Ja; mit einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja; Mitfinanzierung einer Planstelle im beschriebenen Umfang in den folgenden Haushaltsjahren ab 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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