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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/385-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die rechtlichen Grundlagen für die Bedarfsplanung sind in der Bezugsvorlage vorgestellt. Mit der Umsetzung der Kita-Reform zum 01.01.2021 erhält die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung eine neue Bedeutung. Durch die Differenz zwischen objektbezogener Gruppenförderung durch den Kreis an die Kommunen (später Einrichtungen) und die subjektbezogene Förderung durch Wohnortgemeinden und dem Land kann es zu Leerstandskosten kommen. Die Auswirkungen sind noch schwer kalkulierbar. Wichtig ist, dass Kreis und Kommunen in der Bedarfsplanung wie immer vertrauensvoll zusammenarbeiten und das Ziel eines geringen Leerstandes bei Erhalt und Weiterentwicklung der Qualität erreicht wird.

Auf die Ausführungen in den Anlagen wird verwiesen.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Instrumenten zur Bedarfsplanung und der Satzung zur Datenerhebung zuzustimmen.

Änderungen zum Bedarfsplan werden zukünftig einmal jährlich dem Kreistag und in jeder Sitzung dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Die finanziellen Folgen werden evaluiert und bewertet.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Deckung von Leerstandskosten sind im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2021 5,8. Mio € eingestellt.
 

 

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Anlagen

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