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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2020/451

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 dafür ausgesprochen, dem Hauptausschuss und den übrigen Ausschüssen im Rahmen der Finanzberichterstattung die Budgetberichte zu den Berichtsstichtagen 30. April und 31. August eines Haushaltsjahres vorzulegen.

 

Zum 30.04.2020 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltsausführung 2020 noch nicht absehbar. Aus diesem Grund wird in der Anlage nunmehr nachträglich der Zwischenbericht für den Zeitraum Januar bis Mai 2020 vorgelegt.

 

Auch wenn zum aktuellen Zeitpunkt noch immer nicht alle Entwicklungen bis zum Jahresende vorhergesehen werden können, enthalten die einzelnen Berichtsblätter erste Prognosen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2020. Diese basieren größtenteils auf den Buchungsständen am 31.05.2020 und können somit nur als grobe Abschätzung des Haushaltsvollzugs im weiteren Jahresverlauf verstanden werden.

 

Weiterentwicklung des Berichtswesens:

 

Die Kreisverwaltung verfolgt das Ziel, die Darstellung des Berichtswesens und die Berichtsinhalte stetig weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund wurden gegenüber den bisherigen Finanzberichten verschiedene Veränderungen vorgenommen:

 

  • Die Werte des Berichtswesens werden ab sofort zu einem Großteil automatisch generiert.

 

  • Alle Berichtsblätter werden hinter dem Berichtsblatt 1 „Ordentliches Jahresergebnis“ in einem Übersichtsblatt zusammengefasst.

 

  • Aufgrund der Corona-Pandemie wurde ein zusätzliches Übersichtsblatt eingefügt, welches die möglichen Auswirkungen der Krise auf den Haushaltsvollzug 2020 darstellt. In diesem Übersichtsblatt werden nur die Sachverhalte dargestellt, die im Finanzbericht nicht in einem gesonderten Berichtsblatt enthalten sind.

 

  • Neben der Prognose wird auf jedem Berichtsblatt nunmehr auch die daraus resultierende Planabweichung in € und in Prozent dargestellt.

 

Verbunden mit diesen neuen Werten wurde ein Ampelsystem eingeführt, welches sowohl positive als auch negative Entwicklungen besser hervorhebt.

 

Es erfolgt mit dem Ampelsystem ab sofort eine Gesamtbewertung in den jeweiligen Kopfzeilen der Berichtsblätter. Die Bewertung bezieht sich in der Regel auf den Zuschussbedarf des Kreises, welcher die Auswirkung auf das Haushaltsergebnis darstellt.

 

Die Farblegende sieht für den gesamten Bericht wie folgt aus:

 

 

Farblegende Planabweichung:

%

Negativer Trend

negative Abweichung höher als

1.000.000 €

10%

Leicht negativer Trend

negative Abweichung zwischen

1.000.000 €

und

500.000 €

10%

und

5%

Positiver Trend

positive Abweichung höher als

1.000.000 €

10%

 

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: Entfällt


 

 

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

 

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Anlagen

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