Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2019/209

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (kurz BThG) wird der Personalkörper des Fachdienstes Eingliederungshilfen stark anwachsen, der Kreistag hat für die Jahre 2018 und 2019 zusammen 13 Stellen zur Verfügung gestellt (vgl. Mitteilungsvorlage VO/2019/000). Hierzu gehört, wie in zitierter Mitteilungsvorlage bereits ausgeführt, auch die Einrichtung einer dritten Fachgruppe im Fachdienst 4.1 Eingliederungshilfen.

 

Die Namensgebungen der drei Fachgruppen lauten wie folgt:

- Hilfeplanung 1  (Fachgruppenleitung Herr Vetter)
- Hilfeplanung 2  (Fachgruppenleitung N.N.)
- Verwaltung  (Fachgruppenleitung Frau Friedrichs-Ravn)

Die Bezifferung der Fachgruppen Hilfeplanung stellt eine Übergangslösung dar.

 

Die Organisationsänderung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalbudgets. Eine weitere Stellenmehrung findet nicht statt. Das Beteiligungsverfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz wurde durchgeführt. Der Personalrat hat der Maßnahme zugestimmt.

 

Nach dem allgemeinen Verständnis ist die vorstehende geplante Änderung der Aufbauorganisation nicht relevant im Sinne des § 51 Abs. 3 KrO. Der Kreistag wird daher zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vorlage eines aktuellen Verwaltungs-gliederungsplanes in Kenntnis gesetzt.

 

Der ab dem 01.01.2020 geltende Verwaltungsgliederungsplan mit den oben genannten Änderungen ist beigefügt.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Relevanz für den Klimaschutz: ./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...