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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:


In den drei kreiseigenen Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ GE) wird für die Schüler/innen eine Mittagsverpflegung angeboten. Der Umfang des Verpflegungsangebotes ist an den einzelnen FöZ GE unterschiedlich.

 

In der Schule an den Eichen erhalten alle Schüler/innen (Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe) an fünf Wochentagen und in der Schule Hochfeld die Schüler/innen (SuS) der Unter- sowie Mittelstufe an vier Wochentagen sowie die SuS, die am Ganztagsangebot teilnehmen, eine Mittagsverpflegung.

In der Schule am Noor wird den SuS, die am Ganztagsangebot teilnehmen, eine Mittagsverpflegung angeboten.

 

Aus Sicht der Verwaltung muss an allen Schulen eine Gleichbehandlung der SuS erfolgen. Auch nach Rücksprache mit der Schulaufsicht des Kreises wurde deutlich, dass strukturelle Veränderungen im Bereich der Mittagsverpflegung notwendig sind.

 

Es wurde eine landesweite Umfrage bei den Kreisen als Träger der FöZ GE u.a. bezüglich des Angebotsumfangs der Mittagsverpflegung durchgeführt. Diese ergab keine einheitliche Regelung.

 

Gemäß § 6 SchulG in Verbindung mit der Richtlinie Ganztag und Betreuung ist den teilnehmenden SuS an allen Tagen mit Ganztagsbetrieb eine Mittagsverpflegung anzubieten. Demnach kann auf eine gänzliche Essensversorgung aufgrund des Ganztagsangebotes an allen drei FöZ GE nicht verzichtet werden.

 

Nach gemeinsamen Gesprächen mit den Schulleitungen wird vorgeschlagen, ab dem Schuljahr 2019/2020 eine Mittagsverpflegung nur für die SuS des Ganztagsangebotes anzubieten. Eine Teilnahme von SuS, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen, ist nicht vorgesehen.

Die bisher von den Eltern/Sorgeberechtigten eingeforderten Eigenanteile sollen entfallen.

Damit wäre der Kreis Rendsburg-Eckernförde der einzige Kreis im Land, der den SuS ein kostenfreies Angebot für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsangebotes anbietet.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme und um Beratung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


Die sich durch die Neuregelung ergeben Veränderungen sind im Ergebnishaushalt in den einzelnen Teilplänen der Förderzentren (TP 221102 bis 221104) mit geringeren Erträgen in Höhe von insgesamt 13.300 € sowie geringeren Aufwendungen in Höhe von insgesamt 12.000 € berücksichtigt worden.

 

 

 

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