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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2018/600

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit Datum 21.02.18 die Verwaltung mit der Entwicklung und Umsetzung eines Projektes zur inklusiven Beschulung in Grundschulen in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe zum kommenden Schuljahr 2018/2019 beauftragt. In der Sitzung vom 04.07.18 wurde der Ausschuss über den Umsetzungsstand unterrichtet.

 

Offen waren damals noch die konkrete Ausgestaltung  der Rahmenvereinbarung, die Ermittlung der Stundenbudgets sowie die Aufteilung der Durchführungsträger auf die einzelnen Regionen.

 

Am 20.08.18 hat das neue Schuljahr begonnen, sodass ein erneuter Bericht über den Umsetzungsstand erstattet wird.

 

 

Wozu eine Rahmenvereinbarung?

Die Rahmenvereinbarung wurde erstellt, um den Projektbeteiligten eine gemeinsame Grundlage für die Durchführung des Projektes zu verschaffen. Grundlage der Rahmenvereinbarung sind die vereinbarten Projektziele. Sie beschreibt den Projektaufbau und legt fest, welche Aufgaben und Leistungen die einzelnen Projektpartner und Mitwirkenden zur Durchführung des Projektes beitragen.

 

Gremien

Für die Steuerung des Projektes sind verschiedene Gremien vorgesehen. Die Gesamtsteuerung des Projektes wird von der Steuerungsgruppe Schule-Jugendhilfe verantwortet, welche durch das Jugendamt sowie das Schulamt gebildet wird. Die Durchführungsträger werden im Rahmen des Projektbeirates  beteiligt, in welchem einzelfallübergreifende, operative Fragestellungen erörtert werden sollen. Für die operative Steuerung im Einzelfall  sind die Regionalen Koordinierungsgruppen („ReKo“) verantwortlich. Hier sind Vertreterinnen und Vertreter der Schule, der Durchführungsträger sowie des Jugendamtes vertreten. Zur Weiterentwicklung  der Qualität der Leistung Schulbegleitung  werden Qualitätszirkel eingerichtet, an denen die Durchführungsträger und das Jugendamt beteiligt sind.

 

Budget

Die Höhe des Wochenstunden-Budgets je Regionaler Netzwerkgruppe richtet sich nach dem Durchschnitt der Bewilligungen für Schulbegleitungen in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 in den Grundschulen des jeweiligen Netzwerkes. Auf Grund eines erheblichen Fallzahlanstiegs im vergangenen Schuljahr wird dieser Budgetrahmen im Schuljahr 2018/2019 jedoch nicht auskömmlich sein, um alle  bewilligten Schulbegleitungen finanzieren zu können. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass diese Deckungslücke durch das Jugendamt zunächst einmalig für 2018/2019 geschlossen wird. Im Juni 2019 wird dann die Fallzahlentwicklung erneut bewertet, um gegebenenfalls einen neuen Budgetrahmen zu vereinbaren.

 

Evaluation/Laufzeit

Grundlage der fortlaufenden Überprüfung des Projektverlaufs sind  die vereinbarten Projektziele. Die Evaluation soll Auskunft über die Wirtschaftlichkeit, Auftragserfüllung und Qualität der Leistung geben. Die Auswertungen werden dem Jugendhilfeausschuss jährlich zur Kenntnis gegeben.  Die Laufzeit des Projektes geht vom 01.08.18-31.07.21.

 

Aufteilung der Regionen

Die folgende Karte zeigt die Aufteilung der Regionen und Netzwerke und die Zuordnung der Schwerpunktträger.

 

 

 

Thomas Voerste
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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Anlagen

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