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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/511

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Nach § 4 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zwischen den Agenturen für Arbeit und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht die Trägerversammlung aus 6 Mitgliedern. Davon entfallen je 3 Vertreter/Vertreterinnen auf die Agenturen für Arbeit und den Kreis Rendsburg-Eckernförde, für die jeweils auch persönliche Vertreter/Vertreterinnen zu benennen sind.

Neben zwei Kreistagsabgeordneten war für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuletzt auch die Leiterin des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit, Frau Jeske-Paasch, Mitglied sowie der Leiter des Fachdienstes Soziale Sicherung, Herr Radant, stellvertretendes Mitglied in der Trägerversammlung.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der

Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu be-rücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag entsendet 3 Mitglieder und 3 persönliche Stellvertreter/Stellver-treterinnen in die Trägerversammlung des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde
 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine
 

 

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