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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/486

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Auf den anliegenden Antrag der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. vom 30.04.2018 wird verwiesen.

 

Die von der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. begehrte finanzielle Unter-stützung der Freizeitarbeit mit Menschen mit Behinderung nach dem Sozialgesetz-buch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – setzt eine entsprechende Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 76 Abs. 1 SGB XII voraus. Darauf wurde die Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. bereits im Jahr 2015 hinge-wiesen. Seit 2016 laufen Vertragsverhandlungen mit der Lebenshilfe Kreisvereini-gung RD-ECK e.V., die auf Seiten des Kreises Rendsburg-Eckernförde von der  Koordinierungsstelle für soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ AöR) geführt werden.

 

Der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. wurde von der KOSOZ AöR zuletzt am 13.02.2018 eine Stellungnahme zur Klärung strittiger Punkte übermittelt. Eine Antwort der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. liegt dazu noch nicht vor. Verwaltungsseitig wurde der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. mit Schreiben vom 09.04.2018 empfohlen, sich zeitnah mit der KOSOZ AöR in Ver-bindung zu setzen, um die offenen Fragen für den Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung zu klären.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e.V. wird empfohlen, das bei der Koordinierungsstelle für soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ AöR) anhängige Verfahren zum Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 ff SGB XII weiter zu betreiben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. In der Höhe abhängig vom Inhalt der abzuschließenden Vereinbarung
 

 

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Anlagen

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