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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/372

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2017 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2016 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 07. September 2017 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 21. September 2017 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung). Der an den Kreis auszuschüttende Betrag beträgt 49.090,86 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Fachausschüsse werden aufgefordert, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2016 zu entwickeln und dem Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:


 

 

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