Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/394

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

In vielen Verkehrsverbünden bzw. Städten sind Fahrgastbeiräte bereits Realität. So zum Beispiel im HVV (Hamburger Verkehrsverbund) oder der Stadt Lübeck. Primäre Aufgabe eines Fahrgastbeirates, als unabhängigem Bindeglied zwischen Fahrgästen, Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ist es, Impulse zur Verbesserung des ÖPNV zu setzen. Er ist dabei direkter Ansprechpartner für Anregungen, Lob, Kritik und auch beratendes Gremium bei ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Wünsche und Anregungen der Nahverkehrsnutzerinnen und -nutzer direkt in die tägliche Praxis einfließen zu lassen und ein konstruktives Dialogforum zwischen Anbieter- und Kundenseite zu etablieren.

 

Bei der Zusammensetzung eines Fahrgastbeirates kann zwischen „Laienbeiräten“, „Expertenbeiräten“  und  einer  „Mischform  aus  Laien-  und  Expertenbeirat“ unterschieden  werden.  Ein  „Laienbeirat“  setzt  sich  aufgrund  des  Prinzips  der Spiegelbildlichkeit  der  Nutzerinnen und Nutzer  des  Nahverkehrs  aus  ausgewählten  Einzelpersonen einer  öffentlichen  Ausschreibung  zusammen.  Bei  einem „Expertenbeirat“  handelt  es  sich  wiederrum  um  einen  Beirat  welcher  aus Interessengruppen zusammengesetzt ist.

 

Es wird empfohlen, den Fahrgastbeirat als offenes, nicht-institutionalisiertes Gremium zu gestalten und daher für die Zusammensetzung des Beirates auf eine Mischform aus Interessengruppen und Fahrgästen zu setzen. Als Interessenvertreter kommen neben der Stadt- bzw. Kreispolitik Vertreter der Senioren und Menschen mit Behinderungen in Frage. Zusätzlich können Akteure aus dem ADFC, VCD und ProBahn als Experten eingeladen werden.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Aufgabe der Kreisverwaltung ist es, den ersten Impuls zur Einrichtung eines Fahrgastbeirates zu setzen. Dies erfolgt durch entsprechende öffentliche Information und Ansprache der benannten Interessensvertreter-/innen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nimmt im Fahrgastbeirat seine Funktion als Aufgabenträger war. Dies bedeutet, dass Vertreter des Bereiches ÖPNV an den Sitzungen teilnehmen und zunächst, zusammen mit dem Verkehrsunternehmen, für die Etablierung und den weiteren organisatorischen Rahmen verantwortlich sind.


 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, die Kreisverwaltung mit der Einrichtung eines Fahrgastbeirates zu beauftragen.


 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.
 

 

Loading...