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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/193

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein wurde im Januar 2017 von der Landesregierung beschlossen. Die Landesregierung hat sich auf folgende zehn Handlungsfelder verständigt, die für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zentrale Bedeutung haben und die wesentlichen Inhalte der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen repräsentieren.

 

Handlungsfeld Nr.   1

Bewusstseinsbildung

Handlungsfeld Nr.   2

Bildung

Handlungsfeld Nr.   3

Arbeit und Beschäftigung

Handlungsfeld Nr.   4

Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen

Handlungsfeld Nr.   5

Kultur, Sport und Freizeit

Handlungsfeld Nr.   6

Gesundheit und Pflege

Handlungsfeld Nr.   7

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Handlungsfeld Nr.   8

Partizipation und Interessenvertretung

Handlungsfeld Nr.   9

Mobilität und Barrierefreiheit

Handlungsfeld Nr. 10

Barrierefreie Kommunikation und Information

 

Seitens des Kreises sollen im Rahmen seiner Möglichkeiten Punkte für einen Beitrag zur UN-Konvention identifiziert werden. In einer Arbeitsgruppe werden Handlungsfelder für die Beteiligung zur Erfüllung der UN-Konvention erarbeitet.

 

Vorschlag zur Besetzung der Arbeitsgruppe:

Neben dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Parteien sowie zwei Mitglieder der Verwaltung.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschließt der Sozial- und Gesundheitsausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Klärung von Handlungsfeldern aus dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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