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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Im Rahmen der Vereinbarungen zum Personalbudget wurde hinsichtlich der Tarifsteigerungen folgende Regelung beschlossen:

 

„Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt.“

 

Der aktuelle Tarifvertrag für die Entgelte der Beschäftigten endet am 28.02.2018. Für die Berechnung des Personalbudgets 2018, die von der Verwaltung in den kommenden Monaten erstellt wird, benötigt die Verwaltung einen Steigerungssatz für die Erhöhung ab 01.03.2018. Der aktuelle Tarifvertrag enthielt für die Zeit vom 01.03.2016 – 31.01.2017 eine Steigerung um 2,4 % und für die Zeit vom 01.02.2017 – 28.02.2018 eine Steigerung um 2,35 %. Für die Beamten ist eine Besoldungsanpassung für die Zeit vom 01.01.-31.12.2017 um 1,8 % und vom 01.01.-31.12.2018 um 2,35 % geplant.

 

Auf der Grundlage dieser Daten wird die Verwaltung bei der Berechnung des Personalbudgets 2018 eine Steigerungsrate für die Tarifsteigerung ab 01.03.2018 in Höhe von 2,35 % zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich vereinbarten Tarifsteigerung ab 01.03.2018.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt,  für die Berechnung des Personalbudgets 2018 eine Steigerungsrate für die Tarifsteigerung ab 01.03.2018 von 2,35 % zugrunde zu legen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Steigerung des Personalbudgets für 2018 um rd. 511.000 €

 

 

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