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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/967-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 12.10.2016 wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Klärung folgender Fragen zu beauftragen:

 

  1. Zählt die Wartezeit zwischen zwei Verbindungen (Umsteigezeit) zur „Fahrzeit“ oder muss diese auf die nach der Satzung zulässige „Wartezeit“ angerechnet werden?
  2. Welches Kreisgremium darf ggf. einen Beschluss zur Aufrechterhaltung des Fahrangebotes nach der 7. Schulstunde auf der Linie 640 als freiwillige Leistung fassen?
  3. Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen bei den Wartezeiten durch eine Veränderung der Busabfahrtzeiten in Verbindung mit einer Anpassung der Schulstundenzeiten?
  4. Kann eine Ausnahme bei der nächstgelegenen Schule in Anlehnung an die Regelung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung für das Gymnasium Hohenwestedt getroffen werden?

 

Es bestand Einvernehmen, dass im Zusammenhang mit der Abarbeitung der vorstehenden Prüfaufträge die Busfahrt nach der 7. Schulstunde bis zum 31.12.2016 aufrechterhalten wird.

 

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

  1. Die Wartezeit zwischen zwei Verbindungen (Umsteigezeit) zählt zur „Fahrzeit“ (bisherige einheitliche Verwaltungspraxis sowie übereinstimmendes Verwaltungshandeln bei den übrigen Kreisen Schleswig-Holsteins).
  2. In diesem Zusammenhang wird auf die beigefügte Stellungnahme des Fachdienstes Kommunalaufsicht und Feuerwehrwesen vom 24.11.2016 verwiesen. Danach können weder der Regionalentwicklungsausschuss noch der Kreistag entgegen der Schülerbeförderungssatzung einen Beschluss fassen, der eine Erstattung als „notwendige Schülerbeförderung“ zur Folge hat.
  3. Hierzu wurden mit den betroffenen Schulen und der Autokraft GmbH Gespräche geführt mit dem Ergebnis, dass sich keine Optimierungs-möglichkeiten realisieren lassen.
  4. Da es bei der Regelung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung für das Gymnasium in Hohenwestedt um die Frage der „zuständigen Schule“ ging, ist in Anlehnung an diese Regelung keine Ausnahme möglich.

 

Die Gemeinde Kronshagen hat die Linie 640 nach der 7. Stunde zunächst bis zum 31.01.2017 beauftragt und verhandelt eine dauerhafte Lösung und eine Kosten-beteiligung mit den betroffenen Wohnortgemeinden.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wird entsprechend der Beschlussfassung vom 12.10.2016 die Bezuschussung der Zusatzfahrt der Linie 640 nach der 7. Stunde zum 31.12.2016 beenden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung in Höhe von jährlich rd. 11.700 €

 

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