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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Sachstand

 

Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie die Entwürfe der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windkraft beschlossen. Die Planunterlagen stehen seitdem online unter folgender Adresse zur Einsichtnahme bereit:

 

www.bolapla-sh.de

 

Die Planunterlagen wurden mit Zustimmung der Landesregierung im Rahmen einer Endredaktion für die Auslegung bei den öffentlichen Stellen redaktionell überarbeitet und am 20. Dezember 2016 neu veröffentlicht. Sie bestehen aus folgenden Dokumenten:

 

Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans:

 

  • Gesamträumliches Plankonzept zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 Kapitel 3.5.2 Sachthema Windenergie
  • Textteil zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 Kapitel 3.5.2 (Sachthema Windenergie)
  • Umweltbericht zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 Kapitel 3.5.2 Sachthema Windenergie


Verfahren zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:

 

  • Gesamträumliches Plankonzept zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie)
  • Textteil zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie)
  • Karte zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie) - Vorranggebiete Windenergie und Vorranggebiete Repowering
  • Datenblätter der Abwägungsbereiche für Windenergienutzung zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie)
  • Umweltbericht zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie)
  • Anlage 1 zum Umweltbericht zu dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II (Sachthema Windenergie)

 

Um die kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden frühzeitig über die Inhalte und die Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren, wurde am 07.12.2016 durch die Verwaltung eine Informationsveranstaltung mit rund 110 Teilnehmern durchgeführt. Die Präsentation zur Veranstaltung ist ebenso wie die Niederschrift dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlagen).

 

Die amtliche Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens erfolgte am 27. Dezember 2016 im Amtsblatt Schleswig-Holstein. Seitdem besteht auch die Möglichkeit über die eingerichtete Online-Beteiligungsplattform Stellungnahmen zu den Entwürfen abzugeben. Die Planunterlagen werden zudem voraussichtlich im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte März einen Monat lang beim Kreis ausgelegt. Die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme über die Online-Beteiligungsplattform endet am 30.06.2017.

 

Kennzahlen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde

 

Nach einer ersten Sichtung der Planunterlagen seitens der Verwaltung ergeben sich für den Kreis Rendsburg-Eckernförde folgende Kennzahlen:

 

In dem vorliegenden Entwurf sind im Kreis Rendsburg-Eckernförde 4.673 ha als Vorranggebiete dargestellt. Dies entspricht einem Flächenanteil von 2,14%. Damit liegt der Kreis leicht über dem landesweiten Durchschnitt von 1,98% und deutlich über dem Durchschnitt für den Planungsraum II, der bei 1,55% liegt. Zum Vergleich: Die Eignungsgebiete des Regionalplans aus dem Jahr 2000 umfassten 0,28% des Kreisgebietes, der Flächenanteil wurde in der inzwischen unwirksamen Teilfortschreibung des Regionalplans aus dem Jahr 2012 auf 0,90% erhöht.

 

Insgesamt sind innerhalb des Kreises 71 Vorranggebiete ausgewiesen, teilweise besitzen die Gebiete mehrere Teilflächen. Vier Vorranggebiete sind dem Repowering vorbehalten. Vier Vorranggebiete erstrecken sich kreisübergreifend und umfassen auch Flächen in den Kreisen Segeberg und Steinburg sowie in der Stadt Neumünster. Insgesamt liegen die im Entwurf dargestellten Vorranggebiete in 60 der 165 Städte und Gemeinden des Kreises. Eine tabellarische Übersicht der Vorranggebiete ist dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage).

 

Zeitplan

 

Zur Erarbeitung der kreisseitigen Stellungnahme und Einbindung der politischen Gremien wird folgender Zeitplan nach dem derzeitigen Sitzungsplan vorgeschlagen:

 

25. Januar 2017

Beratung im Regionalentwicklungsausschuss

8. März 2017

Beratung im Regionalentwicklungsausschuss

26. April 2017

Beratung im Regionalentwicklungsausschuss

31. Mai 2017

Regionalentwicklungsausschusses (empfehlender Beschluss)

26. Juni 2017

Kreistag (Beschluss)

30. Juni 2017

Ende der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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