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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2017/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellte im Mai 2016 ein Wassertourismuskonzept vor. Im Rahmen dieses Konzeptes hat das BMVI in erster Linie Gewässer mit geringer oder keiner Bedeutung für den Güterverkehr, also sogenannte Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer betrachtet. Diese Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer sowie Güternebenwasserstraßen erstrecken sich bundesweit auf über rd. 2.800 km, mit rd. 120 Wehranlagen und 140 Schleusen. Das BMVI stellte fest, dass viele Anlagen veraltet sind und daher zu hohen Unterhaltungskosten führen. Diese Ausgaben sollen künftig reduziert werden.

 

Im Rahmen der Erstellung des Konzepts kartierte das BMVI die Nebenwasserstraßen in Deutschland und bewertete sie nach ihrer Bedeutung für Freizeit und Tourismus. Hierbei legte das BMVI folgende Kriterien als Bewertungsmaßstab zugrunde:

  • Anzahl der geschleusten Sportboote (Schleusenstatistik)
  • Grad der Freizeitnutzung anhand der Anzahl vertraglich geregelter Nutzungen auf Bundesliegenschaften an Bundeswasserstraßen (z.B.: Campingplatz, Bootshaus, Slipanlage, Liegeplätze, Hafen)
  • Anzahl geschleuster Touristenboote
  • Anzahl der Charterboote
  • Anbieterdichte für Charterboote
  • Anbieterdichte für Kanuverleih
  • Anzahl ansässiger Fahrgastschiffe
  • Anzahl geschleuster Fahrgastschiffe

 

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurden anhand dieser Bewertungskriterien der Gieselaukanal und die Gieselauschleuse bewertet. Diese erlangten in der Bedeutung für Freizeit und Tourismus auf einer Skala von sehr gering bis sehr hoch lediglich die Bewertung gering.

 

Das BMVI plant zukünftig alternative Handlungskonzepte für die Bewirtschaftung der Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer mit geringer und sehr geringer Bedeutung. Zunächst sollen die betreffenden Gewässer entwidmet werden. In einer ersten Alternative sollen die entwidmeten Gewässer dann durch die Länder oder Kommunen oder private Dritte selbst bewirtschaftet werden oder sofern diese die Gewässer nicht übernehmen wollen, sieht eine andere Alternative vor, dass der Bund weiterhin der Eigentümerverpflichtung nachkommt, jedoch zukünftig in veränderter Form die Bewirtschaftung betreibt.

 

Das BMVI stellt klar, das zukünftig nicht ein gleicher Infrastrukturstandard für alle Reviere gelten könne. Vielmehr muss die dortige Infrastruktur auf die jeweiligen Anforderungen in den jeweiligen Revieren ausgerichtet werden: Die Infrastruktur an nur wenig genutzten Gewässern sollte nur noch für motorlose Freizeitnutzungen ausgelegt werden. Schleusen- und Wehranlagen sollen um- oder zurückgebaut werden und eine Renaturierungen soll eingeleitet werden.

 

Die vom BMVI zugrunde gelegte Bewertung sowie die geäußerten Pläne zur Umstrukturierung, Entwidmung und Renaturierung lassen erwarten, dass der Bund die Gieselauschleuse zukünftig nicht mehr erhalten wird.

 

Auch wenn die Anlage aus Sicht des BMVI nur geringe Bedeutung hat, so ist die Bedeutung der Gieselauschleuese für die Region nicht vollkommen außer Acht zu lassen. Bedeutung hat die Gieselauschleuse zum einen für rund 2.000 Sportbootschiffe in der Region, zum anderen für die Ausflugschiffe der Adler-Schiffe, welche auf ihrer Eider-Kreuzfahrt die Gieselauschleuse passieren. Letztlich haben der Gieselaukanal und die dazugehörige Schleuse auch eine Bedeutung für die Erreichbarkeit des Campingplatzes und der Restauration in Lexfähre mit motorisierten Schiffen auf dem Wasserweg. Durch die zu erwartende Renaturierung wird es zu Einschnitten für den motorisierten Sportbootverkehr kommen. Für nicht motorisierte Sportboote hingegen wird eine Nutzung der Freizeitwasserstraße auch zukünftig uneingeschränkt erhalten bleiben.

 

Daher wird die zu erwartende Umstrukturierung eine Veränderung für den Tourismus in dieser Region bringen. Mögen diese Veränderungen in der Region zunächst als schmerzlich empfunden werden, so erscheinen doch die Erwägungen des Bundesministeriums jedenfalls nachvollziehbar. Bei Infrastrukturmaßnahmen, die keinen oder nur zu geringen wirtschaftlichen Ertrag erbringen, sollten auch immer Alternativen bei Bewirtschaftung und Unterhaltung in Betracht gezogen werden. Alternative Handlungskonzepte und Veränderungen können auch immer Chance für Neuerungen bieten. Eine vorrangige Kreisaufgabe wird nicht gesehen. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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