Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/896-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: Werbung auf Bussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Julia Sassenburg
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.11.2016
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
1) Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, für die Sitzung des REA am 13.07.2016, den TOP „Werbung auf den Bussen des ÖPNV muss wieder möglich sein“ aufzunehmen.
Die CDU stellt folgenden Antrag für den TOP:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, sich innerhalb der Nah.sh für die Wiedereinführung der Werbemöglichkeiten auf den Fahrzeugen einzusetzen. Das einheitliche Design des Verbundes soll dabei weiterhin den wesentlichen Teil der Außenfläche des Busses in Anspruch nehmen, damit die Marke Nah.sh kenntlich ist.“
In ihrer Begründung schreibt die Fraktion, dass sie Mehrkosten für den Kreis vermeiden möchte. Es sei anzunehmen, dass eingehende Angebote im Ausschreibungsprozess teurer ausfallen würden, da die Bieter die fehlenden Mindereinnahmen in ihre Angebote einkalkulieren.
2) Kontaktaufnahme zur NAH.SH GmbH
Bezüglich dieses Antrags ist der Kreis an die NAH.SH GmbH heran getreten. Die NAH.SH GmbH hat eindeutig klargestellt:
Werbung Dritter ist bei der einheitlichen Gestaltung der Busse grundsätzlich nicht vorgesehen, weder im Innen- noch im Außenbereich, auch nicht auf kleinen Flächen. Auf den zur Verfügung stehenden Flächen wird ein einheitlicher und geschlossener Auftritt als sinnvoll angesehen, um für das eigene Produkt „den Nahverkehr“ zu werben, der nicht durch kommerzielle Werbung aufgeweicht werden soll.
3) Ergänzende Ausführungen der NAH.SH GmbH
Mittelfristiges Ziel ist ein einheitlicher Auftritt des Nahverkehrs im ganzen Land Schleswig-Holstein. Der Arbeitskreis Kommunikation, bestehend aus Vertretern der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, hat dazu dem Vorschlag des Landes zugestimmt, dass sich Fahrzeuge grundsätzlich am NAH.SH-Design orientieren, um zum einen um Fahrgäste werben zu können und zum anderen diesen die Orientierung zu erleichtern.
In Gesprächen mit Verkehrsunternehmen hat die NAH.SH den Eindruck gewonnen, dass Buswerbung im Regionalverkehr eine untergeordnete Rolle spielt.
Derzeit prüft die NAH.SH, ob ggf. im Einzelfall regionale Besonderheiten, bspw. Ortsnamen, berücksichtigt werden können.
In künftigen Verkehrsverträgen sind somit, nach dem Vorschlag des Landes und der Zustimmung des Arbeitskreises Kommunikation, entsprechende Regelungen zur Außengestaltung der Busse im NAH.SH-Design vorzusehen.
4) Derzeitige Situation im Kreis
Bzgl. Umsetzung der CD-Richtlinie wurde vereinbart, die Busse im Land Schleswig-Holstein zum Fahrplanwechsel 13.12.2015 einheitlich mit NAH.SH-Logos zu kennzeichnen.
Eine vollständige Gestaltung im NAH.SH-Design ist zurzeit nicht verpflichtend, jedoch die Zielvorstellung des gemeinsamen Verkehrsverbundes NAH.SH.
Stadtverkehr Rendsburg: Innen- und Außenwerbung Dritter in und an Fahrzeugen ist nicht zulässig (im neuen Vertrag ab dem 01.01.2017).
Stadtverkehr Eckernförde: Werbung grundsätzlich zulässig; aktuell wird unwesentlicher Teil für Werbung genutzt; im zukünftigen Verkehrsvertrag wird vorgesehen, dass Innen- und Außenwerbung Dritter in und an Fahrzeugen nur in Absprache und mit Einverständnis des Kreises zulässig ist. Nach telefonischer Rücksprache teilt der Stadtverkehr Eckernförde mit, dass Werbung nicht gewünscht sei, und diese sich finanziell nicht lohne. Die Idee des CD wird sehr positiv angenommen. Ebenfalls gibt es hierzu viele positive Kundenrückmeldungen, wonach diese die Busse optisch sehr schön finden.
Eine vollständige Auszahlung der ÖPNV-Mittel nach § 1 ÖPNVFinV erfolgt nur nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen. Eine dieser Voraussetzungen ist die landeseinheitliche Kommunikation des Nahverkehrsangebotes (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 ÖPNVFinV), auf die in § 4 ÖPNVFinV näher eingegangen wird:
§ 4 ÖPNVFinV
„Kommunikation
(1) Das für Verkehr zuständige Ministerium legt auf der Grundlage der Beratungen des von Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern gebildeten Arbeitskreises Kommunikation die Fortschreibung der Corporate Design-Richtlinie (CD-RL, einzusehen auf www.nah.sh) jeweils verbindlich fest.
(2) Innerhalb der Vorgaben der CD-RL können Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und regionale Verkehrsverbünde öffentlich auftreten.
(3) Die Vorgaben der CD-RL sind auch einzuhalten bei
1.der Beauftragung von Subunternehmen durch Verkehrsunternehmen und
2.der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen an Verkehrsunternehmen.
[…] (ÖPNVFinV vom 11.04.2012)“.
5) Resümee
Werbung auf Bussen ist nach den Zielsetzungen des gemeinsamen Verkehrsverbundes NAH.SH GmbH im Sinne der einheitlichen Gestaltung der Busse im ÖPNV im NAH.SH-Design grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Werbung auf Bussen generell möglich, sofern dies nicht mit den Verkehrsunternehmen anders geregelt und vertraglich ausgeschlossen ist. Um die vollständige Auszahlung der ÖPNV-Mittel nach § 1 ÖPNVFinV zu erhalten ist die landeseinheitliche Kommunikation des Nahverkehrsangebots (vgl. § 4 ÖPNVFinV) Voraussetzung. Mögliche finanzielle Einnahmen durch Werbung wiegen den Wegfall der ÖPNV-Mittel in keiner Weise auf.
Interessen des Kreises, in diesem Falle der Antrag „Werbung auf den Bussen des ÖPNV muss wieder möglich sein“, können in den Verbundausschuss der NAH.SH eingebracht werden. In diesem beraten die Gesellschafter selber darüber und/oder reichen das Anliegen an den Arbeitskreis Kommunikation, mit beratender Funktion, weiter.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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