Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/878

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Die Kiel Region GmbH ist die gemeinsame Gesellschaft der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt Kiel. Primäre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit der Verwaltungen, Wirtschaftsförderungen und weiteren Institutionen in der Region zu fördern mit dem Ziel, die Region im regionalen Wettbewerb zu stärken und sichtbar zu machen.

 

Grundlage der Zusammenarbeit ist das 2014 vorgelegte Regionale Entwicklungskonzept (REK) für die KielRegion. Die Organisation und Koordination der Zusammenarbeit liegt seit April 2014 in den Händen eines Regionalmanagement-Teams, das bei der Kiel Region GmbH angesiedelt ist. Die im REK-Prozess etablierte Gremienarbeit wird im Regionalmanagement fortgesetzt. Aktuell liegen die Schwerpunkte der Zusammenarbeit in den Bereichen Mobilität, Fachkräftesicherung und Regionalmarketing. Neben den drei Gebietskörperschaften sind aktive Partner die Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die IHK zu Kiel, die Unternehmensverbände Kiel und Mittelholstein die Arbeitsagenturen Kiel und Neumünster, die Kreishandwerkerschaften Kiel, Ostholstein-Plön und Rendsburg-Eckernförde, der DGB und die Förde Sparkasse.

In der Umsetzung befinden sich derzeit beispielsweise der Masterplan Mobilität, die Regionalwirtschaftliche Potentialanalyse B202/203, das Gewerbeflächen-entwicklungskonzept für den Planungsraum 2, das Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung und die Nacht der Wissenschaft.

 

Das Land Schleswig-Holstein fördert künftig Entwicklungsprozesse von Regionen und regionalen Kooperationen durch das Förderinstrument der Regionalbudgets. Mit diesem Förderinstrument sollen Regionalmanagements in die Lage versetzt werden, Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der strategischen, aus einem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) entwickelten Ziele umzusetzen.

 

Die entsprechende Richtlinie des Landes „Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Entwicklungsprozessen von Regionen und regionalen Kooperationen“ wurde am 21.03.16 im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2016, S. 262 ff. veröffentlicht.

 

Mit der Förderung verbunden sind folgende Ziele:

 

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region und indirekt der KMU

Verbesserung der Standortbedingungen

Mobilisierung spezifischer Beschäftigungs- und Wachstumspotentiale in der Region

 

Gefördert werden Vorhaben zur:

1. Verbesserung der regionalen Kooperation

2. Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotentiale

3. Verstärkung von Maßnahmen des Regionalmarketings oder

4. Verbesserung der Fachkräfteversorgung

 

Das Regionalbudget dient vor allem der Einbindung einer breiten Vielzahl regionaler Akteure in die Entwicklung der gemeinsamen Region. Daher sollen die geförderten Maßnahmen bzw. Projekte auch von regionalen Akteuren selbst durchgeführt werden. Dazu schließt der Träger des Regionalbudgets (in diesem Fall die Kiel Region GmbH) einen sog. Weiterleitungsvertrag, in dem die zuwendungsrechtlichen Rechte und Pflichten aus der Förderung des Regionalbudgets auf den jeweiligen verantwortlichen regionalen Akteur übertragen werden.

 

Regionalbudgets können mit bis zu 80% der Kosten und bis zu 300.000,-€ jährlich gefördert werden. Die Förderung ist auf drei Jahre befristet. Die bei dreijähriger Projektlaufzeit maximale Förderung in Höhe von 900.000,-€ bedarf somit eines Eigenanteils von mindestens 225.000,-€. Wird dieser nicht erbracht, ergibt sich automatisch ein geringeres Fördervolumen.

 

Bestandteil des Förderantrages ist eine Kooperationsvereinbarung, in der die beteiligten Parteien ihre Mitwirkung bekunden. Beteiligte Parteien sind neben der Kiel Region GmbH:

 

Arbeitsagentur Kiel

Arbeitsagentur Neumünster

Deutscher Gewerkschaftsbund Region KERN

Förde Sparkasse

Industrie- und Handelskammer zu Kiel

Kreis Plön

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kreishandwerkerschaft Ostholstein/Plön

Kreishandwerkerschaft Rendsburg-Eckernförde

Kreishandwerkerschaft Kiel

Landeshauptstadt Kiel

Unternehmensverband Mittelholstein

Unternehmensverband Kiel

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit dem Abschluss der anliegenden Kooperationsvereinbarung zum Regionalbudget der Kiel Region GmbH zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, geringfügige Veränderungen an der Kooperationsvereinbarung vorzunehmen.

 

2. Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses, die Verwaltung mit dem Abschluss der anliegenden Kooperationsvereinbarung zum Regionalbudget der Kiel Region GmbH zu beauftragen. Dabei wird die Verwaltung ermächtigt, geringfügige Veränderungen an der Kooperationsvereinbarung vorzunehmen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung entstehen keine finanziellen Verpflichtungen, vielmehr zielt das Wirtschaftsministerium mit dieser Kooperationsvereinbarung auf die Mitwirkungsbereitschaft der Projektpartner ab. Wenn Projekte aus dem Regionalbudget gefördert werden sollen, die eine finanzielle Beteiligung des Kreises erfordern, erfolgt die Gremienbefassung konkret zu diesen Projekten im Vorwege jeglicher Förderentscheidung.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...