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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/582-004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses hat der Kreistag in seiner Sitzung am 14.03.2016 beschlossen, die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung entsprechend der 2. Änderungssatzung zum 01.08.2016 anzupassen. Dies beinhaltet die Freistellung von Kosten für Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten sowie eine Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Schuljahres für die Beantragung einer Erstattungsleistung in Schülerbeförderungs-angelegenheiten.

 

In Sachen „Zusammenarbeit mit dem dänischen Schulverein“ haben am 10.02.2016 und 23.05.2016 Gespräche zwischen dem Kreis, dem dänischen Schulverein und den betreffenden Schulträgern stattgefunden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass zwischen dem dänischen Schulverein und dem Amt Schlei-Ostsee Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Schuljahr 2016/2017 am Schulstandort Rieseby erarbeitet werden sollen. Dies würde zu Einsparungen führen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind. Weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit bestünden ggf. mit dem Amt Hüttener Berge für den Schulstandort Ascheffel sowie mit dem Amt Dänischenhagen für den Schulstandort Dänischenhagen. In diesen Fällen sind jedoch Kinder betroffen, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, so dass eine Kostenübernahme durch den Kreis nach der Schülerbeförderungssatzung nicht möglich wäre. Eine Kooperation zwischen dem Amt Hohner Harde und dem dänischen Schulverein ist aufgrund der Struktur und der örtlichen Gegebenheiten der zu befördernden Kinder nicht möglich.

 

Zur weiteren Konkretisierung der möglichen Ansätze zur Optimierung der Schülerbeförderung erfolgte mit Schreiben vom 22.03.2016 sowie Erinnerung vom 04.05.2016 eine Abfrage bei den Schulträgern im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu folgenden möglichen Maßnahmen:

  • Wohnstandort statt Ortsmittelpunkt als Ausgangspunkt für Schulweg-berechnung
  • Vereinheitlichung der Wartezeiten
  • Beförderungskosten bei offenen Ganztagsschulen

 

Das Ergebnis der Abfrage ist als Anlage beigefügt. Die Ämter Achterwehr und Jevenstedt haben bislang auf die Abfrage nicht geantwortet.

 

Mit den Verkehrsunternehmen hat am 25.04.2016 ein Gespräch zu folgenden Themen stattgefunden:

  • Optimierung der Schülerbeförderung
  • Indexregelung (Verlängerung/Neuregelung ab 01.08.2016)
  • Bildungstarif (Vereinfachung des Beantragungsverfahrens)

 

Einsparmöglichkeiten in den Schülerbeförderungskosten werden von den Verkehrsunternehmen vor allem durch die Abstimmung der Schulanfangs- und -endzeiten, die von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule bestimmt werden, gesehen. Sinnvoll im Rahmen der Optimierung der Schülerbeförderung wäre ebenfalls, die Verantwortung für die Organisation der Schülerbeförderung beim Kreis zu bündeln, wie es in der EU-VO 1370/2007 mit der gesetzlich verankerten Zuständigkeit der Kreise zur Regelung des ÖPNV, deren wesentlicher Bestandteil die Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung ist, geregelt ist.

 

Von der Autokraft GmbH wurde berichtet, dass im Bereich des Amtes Mittelholstein eine Neuplanung der Schülerbeförderung bis Ende Juni 2016 erfolgen soll.

 

Bezüglich der Verlängerung bzw. Neuregelung der Indexregelung ab 01.08.2016 erklärten die Verkehrsunternehmen, dass eine einmalige Berücksichtigung der Personalkostensteigerung, wie zuletzt praktiziert, zukünftig nicht mehr möglich sei. Der Kreis wird den Verkehrsunternehmen kurzfristig einen Vorschlag zur Indexregelung ab 01.08.2016 unterbreiten.

 

Das Beantragungsverfahren für den Bildungstarif wurde nochmals zwecks Vereinfachung untersucht. Hierbei konnte noch kein anderes Verfahren gefunden werden. In diesem Zusammenhang berichtete die Autokraft GmbH, dass die mobilen Verkaufsstellen sehr wenig frequentiert seien.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

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Anlagen

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