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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/762

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: enfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

In 2013 wurden ca. 2,8 Mio. m² Wasserflächen der Eckernförder Bucht inkommunalisiert.

 

Am 15. Dezember 2015 hat die Stadt Eckernförde eine weitere Inkommunalisierung von 130.362 m² Wasserfläche beschlossen und beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten beantragt.

 

Vom Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist die Zustimmung bezüglich der Inkommunalisierung erforderlich, da es sich hier um eine Veränderung der Kreisgrenzen handelt. Die Kreisfläche wird sich um die 130.362 m² vergrößern. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bleibt damit weiterhin der viertgrößte Kreis Deutschlands.

 

Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind nicht erforderlich.

Der Umfang der Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserbehörde wird sich nach derzeitiger Kenntnislage nicht verändern, da die Zuständigkeiten an der Ordnung der Gewässer und nicht an der Kreisgrenze festgemacht sind. Es bleiben Gewässer 1. Ordnung, die Gefahrstoffunfallzuständigkeit bleibt somit an der Uferlinie bestehen.

 

Da sich die Anzahl der Einwohner durch die Grenzverlegung nicht ändert, ist keine Änderung von Zuweisungen oder Umlagen zu erwarten.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dem Kreistag die Zustimmung zur Inkommunalisierung der bezeichneten Wasserflächen in Eckernförde zu empfehlen.


Der Kreistag beschließt die Zustimmung zur Inkommunalsierung der bezeichneten Wasserflächen in Eckernförde .

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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