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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/784

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Am 31. Juli 2015 ist das Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (sog. Transparenzgesetz) vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200) in Kraft getreten. Danach sind u.a. die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien kommunaler Einrichtungen und Unternehmen auf der Internetseite des Finanzministeriums sowie im Anhang zum Jahresschluss zu veröffentlichen, dies individualisiert für die einzelnen Mitglieder unter Namensnennung.

 

Ein Anpassungsbedarf besteht für die Gesellschaftsverträge der Gesellschaften, an denen der Kreis alleine oder zusammen mit anderen Gesellschaftern der öffentlichen Hand mehrheitlich beteiligt ist. Verfügt die öffentliche Hand über eine satzungsändernde Mehrheit, so besteht eine Anpassungspflicht. In dem Fall, dass diese Mehrheit nicht gegeben ist, soll auf eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages hingewirkt werden.

 

Die Änderung der Gesellschaftsverträge bedarf weder der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung noch der Anzeige bei der Kommunalaufsicht.

 

Es ist vorgesehen, die betroffenen Unternehmen bis zum 19.02.2016 über die gesetzlichen Regelungen zu informieren und eine Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Gesellschaftsverträge in der jeweils nächsten Gesellschafterversammlung, spätestens bis zum 30.09.2016, herbeizuführen.

 

Ergänzend sind bei einigen Gesellschaftsverträgen weitere rechtliche Anpassungen vorzunehmen. Z. B. ist in den Gesellschaftsverträgen der AWR mbH und der AWZ GmbH u. a. das Weisungsrecht des Kreistages gegenüber den Vertretern des Kreises im Aufsichtsrat festzuschreiben. Bei der Nordkolleg GmbH ist die Regelung zur Vertretung des Kreises in der Gesellschafterversammlung an das geltende Recht anzupassen. Auch diese Anpassungen sollen bis spätestens 30.09.2016 abgeschlossen sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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