Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/330
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Erweiterung des ÖPNV-Angebotes für den Bereich des Amtes Hüttener Berge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Regionalentwicklungsausschuss
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Beratung
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01.10.2014
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Seitens des Amtes Hüttener Berge ist der als Anlage beigefügte Antrag zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes im Amtsbereich gestellt worden.
Hierbei geht es vordergründig um die Einführung eines sogenannten Kulturbusses an Samstagabenden. Die Einführung ist zunächst als Pilotprojekt vorgesehen, welches nach einer Laufzeit von 6 Monaten evaluiert werden soll.
Vorgeschlagen werden drei verschiedene Varianten bzw. Fahrpläne, welche sich entsprechend im Angebotspreis unterscheiden.
Verwaltungsseitig ist zu den Varianten anzumerken, dass eine mögliche Umsetzung der Variante 1 gem. Antrag nicht, sowie Variante 3 nur eingeschränkt empfohlen werden kann, da jene Angebote für die Zielgruppen als nicht bzw. wenig attraktiv einzuschätzen sind.
Finanzierung:
Ausgegangen wird von insgesamt 28 Beförderungstagen bei einem Projektzeitraum von 6 Monaten. Die Angebotspreise wurden seitens der Fa. Autokraft ermittelt. Zur Ermittlung der Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf wird laut Antrag von rund 100 Nutzern (Beförderungsfällen) je Abend ausgegangen. Hierzu wird verwaltungsseitig angemerkt, dass eine Einschätzung der realistisch zu erwartenden Beförderungsfälle im Vorfeld sehr schwierig ist. Die tatsächlichen Beförderungsfälle lassen sich letztlich nur im laufenden Testbetrieb ermitteln.
Die Finanzierung für Variante 2 stellt sich insgesamt wir folgt dar:
Kosten gem. Angebot Autokraft für Variante 2 53.000 €
abzüglich Einnahmen aus Fahrkartenverkauf ./. 9.800 €
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Zuschussbedarf 43.200 €
Das Amt würde sich mit einem kleinen Beitrag an den o. a. Kosten beteiligen. Unter der Annahme der Einnahmen des Fahrkartenverkaufs wird der letztlich verbleibende Zuschussbedarf des Kreises mit rund 37.000 € beziffert. Die Verwaltung merkt hierzu an, dass sich bei tatsächlich realisierten Beförderungsfällen unterhalb der Annahme von 100 Personen der Zuschussbedarf ggf. weiter erhöhen kann. Unabhängig von den letztlich tatsächlich realisierten Beförderungsfällen besteht seitens des Kreises weiter die Möglichkeit einen Sockelbetrag zu beziffern, um einen höheren Zuschussbedarf durch Mindereinnahmen zu vermeiden.
Das Amt Hüttener Berge würde die anfallenden Kosten für Werbung und Bekanntmachung des Angebotes übernehmen. Zudem kann sich der kreisseitige Anteil am Zuschuss weiter verringern, sollte die lokale Gastronomie bzw. andere Sponsoren, mit denen zzt. verhandelt wird, ebenfalls einen Zuschuss zum Projekt leisten.
Zu bedenken ist weiterhin, dass eine Zustimmung zum Pilotprojekt auch eine Signalwirkung für mögliche kommende Projekte von neuen Angebots- und Bedienformen für den ländlichen Raum beinhaltet und eine Entscheidung im vorliegenden Fall eine generelle Positionierung zu zukünftigen und vergleichbaren Projekten im Kreisgebiet begründen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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