Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Schülerverkehre zur Lilli-Nielsen-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.04.2014
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Die Schülerbeförderung von Schülern mit dem Wohnort im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu den Standorten der Lilli-Nielsen Schule in Kiel soll zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ausgeschrieben werden.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A) 2009. Zur Anwendung kommt gemäß § 1 Abs. 2 EG VOL/A der Abschnitt 2 der VOL/A (§§ 1 ff. EG VOL/A). Der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Verordnung (EG) 1370/2007 sind anzuwenden. In diesem Fall wird das offene, europaweite Verfahren angewandt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern mit Wohnort im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu den Standorten der Lilli-Nielsen-Schule. Die Verkehrsleistung soll für einen Leistungszeitraum von vier Jahren erbracht werden. Eine Pflicht zur Vorabbekanntmachung der auszuschreibenden Verkehrsleistung besteht nicht, da die Leistungen unter die Freistellungsverordnung fallen.
Zur Erörterung der für die Ausschreibung notwendigen Kenntnisse über das Schulkonzept und die notwendigen Beförderungsbedingungen fand am 01.04.2014 bereits ein erstes Gespräch mit der Schulleitung statt, auf dessen Grundlage mit dem Entwurf der Verdingungsunterlagen begonnen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen im Verlauf Beratungskosten für die fachkundige Begleitung durch die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) im Ausschreibungsverfahren von voraussichtlich 7.000 € bis 10.000 €, welche durch das mit Beschluss des Regionalentwicklungsausschusses vom 19.11.2013 zur Verfügung gestellte Budget gedeckt werden sollen.
