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ALLRIS - Auszug

17.07.2025 - 7.2 Antrag von B 90/ Die Grünen - perspektivische B...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt perspektivisch, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises sich zur Einwohnerfragestunde (§ 16b Abs. 1 der Kreisordnung) zu Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse ohne

Anwesenheit im Sitzungsraum mit einer Bild- und Tonübertragung zuschalten können, wenn sie

1. ihre Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Kreisangelegenheiten sowie ihre Vorschläge oder Anregungen hierzu dem Kreistagsbüro spätestens am dritten Tag vor dem Sitzungstag in Textform unter Nennung ihres Namens, ihrer Wohnanschrift sowie ihrer E-Mail-Adresse mitteilen;

2. selbst die Verantwortung dafür tragen, dass bei ihnen die technischen Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Sitzung über den ihnen zugesandten Einwahl vorliegen (beispielsweise Hardware, Internetzugang);

3. bei der Zuschaltung ein neutraler Hintergrund vorhanden ist. Die per Bild und Ton zugeschalteten Einwohnerinnen und Einwohner werden dann wie Sitzungsteilnehmende behandelt und unterliegen der Sitzungsleitung der Kreispräsidentin bzw. der Ausschussvorsitzenden auch hinsichtlich Ordnungsmaßnahmen. Bei der Dreitagesfrist werden Werk- und Sonntage sowie Feiertage eingerechnet. Findet beispielsweise eine Sitzung Montag statt, muss die Frage in Textform spätestens am Freitag vor der Sitzung vorliegen.

Die Verwaltung wird um einen Formulierungsvorschlag zu erforderlichen Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde gebeten.

Auch wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine derartige Änderung mit der Landesgesetzgebung vereinbar ist.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

13

3

 

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Anlagen zur Vorlage

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Abstimmung

Antrag von B 90/ Die Grünen - perspektivische Bürgerbeteiligung per Livestream. Der Hauptausschuss stimmt der Beschlussempfehlung aus der Vorlage zu. (Offen)
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Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen: Zur Einwohnerfragestunde (§ 16b Abs. 1 der Kreisordnung) können Bürgerinnen und Bürger schriftlich Fragen vor der Sitzung bei der Kreisverwaltung einreichen. Diese werden in der Sitzung von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden verlesen. Wir bitten die Verwaltung, perspektivisch die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises sich zur Einwohnerfragestunde zu Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse ohne Anwesenheit im Sitzungsraum mit einer Bild- und Tonübertragung zuschalten können. (Offen)
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