Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

12.01.2023 - 4.1.2 Sanierungsoptionen im Insolvenzverfahren der im...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Mitteilungsvorlage ist mit dem Nachversand am 05.01.2023 versandt worden. Der Vorlageninhalt ist öffentlich.

 

Herr Dr. Schwemer gibt ergänzende Hinweise. Der Zeitdruck sei immens. Der Krankenhausbetrieb könne nur dann fortgeführt werden, wenn bis zum 31.03.2023 sicher sei, dass eine Sanierung der imland auf Basis eines Insolvenzplanes gelingen werde.

Weiterhin sei ein möglichst breit getragener Konsens über das weitere Vorgehen unabdingbar. Sollte ein Beschluss getroffen werden, egal zu welcher Mehrheitsentscheidung man kommen werde, brauche es Rückendeckung von Allen für die dann anstehenden schwierigen Umsetzungsmaßnahmen und keine weiteren Diskussionen.

Die verschiedenen Optionen seien der Vorlage zu entnehmen. Er präferiere eine der beiden Optionen, entweder eine Fortführung in kommunaler Trägerschaft oder den Einstieg eines Investors im Wege eines Share-Deals. Daher brauche es schnellstmöglich Klarheit, ob der Kreis bereit sei, Erbbaurechte einzuräumen oder nicht. Sollte man Erbbaurechte einräumen wollen, sei es ebenso dringend festzulegen unter welchen Auflagen dies geschehen könne.

 

Eine Realisierung von zwei Standorten der Regelversorgung sei zwar nachvollziehbar wünschenswert aber aus zwei Gründen nicht umsetzbar. Zum einen aus insolvenzrechtlichen Gründen, da das Sanierungskonzept der Geschäftsführung zwingend vorsehen müsse, eine solide, dauerhaft wirtschaftliche Grundlage darzulegen. Auch von außen gebe es Einflüsse, wie beispielsweise die Mega-Trends im Gesundheitswesen, die sich mit den Schlagworten Ambulantisierung, Spezialisierung, Digitalisierung sowie demografischer Wandel beschreiben ließen. Bei einer Regelversorgung am Standort Eckernförde würde sich das nicht realisieren lassen und zwar dann an beiden Standorten, auch in Rendsburg, nicht. Eine hinreichende Spezialisierung könne so nicht erfolgen, jedenfalls nicht in der Trägerschaft des Kreises. Dies werde auch vom Gesundheitsministerium so gesehen, wie von dort schon im Juli 2022 schriftlich geäußert. Deswegen sei auch der Wiederaufnahme des Szenario 1 in den Landeskrankenhausplan kurz vor Weihnachten nicht zugestimmt worden. Gestern habe das Gesundheitsministerium noch einmal explizit den Hinweis gegeben, dass nach den Erkenntnissen aus der Versorgungsbedarfsanalyse und dem derzeitigen Sach- und Kenntnisstand ein Fachkrankenhaus oder eine ambulante Ersatzstruktur am Standort Eckernförde den Versorgungsbedarf adäquat abbilden würden.

 

Im Weiteren erläutert Herr Dr. Schwemer die umfangreichen Dokumente der Vorlage. Zur im Raum stehenden Frage erläutert Herr Dr. Schwemer, dass es strukturelle Unterschiede zwischen dem Kreis als Klinikbetreiber und privaten Krankenhauskonzernen gebe. Drei Aspekte seien hierbei besonders hervorzuheben.

 

Erstens böten sich innerhalb eines größeren Verbundes andere Möglichkeiten zur Spezialisierung sowie zur Lenkung von Patientenströmen. Innerhalb solcher Verbünde werde strukturübergreifend gearbeitet, an unterschiedlichen Standorten könnten unterschiedliche Spezialangebote etabliert werden, die Nachfrage würde aus der ganzen Gruppe, bzw. dem Konzern generiert und führe zu einer entsprechenden Auslastung auch der kleineren Standorte.

Der zweite Aspekt sei, dass innerhalb eines größeren Verbundes eine hohe medizinische Kompetenz auch an kleinen Standorten besser sichergestellt werden könne als an einer kleinen auf sich selbst gestellten Klinik. Grund sei, dass es in allen größeren Verbünden datengestützte Medizinstrategien oder Medizinboards gebe, die gruppenübergreifend an allen Standorten eine bestimmte Qualität gewährleisten könnten.

Drittens bestünden in einem größeren Verbund in der Regel andere Möglichkeiten der Personalgewinnung als bei kleinen auf sich selbst gestellten Krankenhäusern. Beispielsweise würden eigene Studienkonzepte aufgelegt werden können. Allerdings sei die Personalgewinnung zurzeit überall schwierig, da bundesweit ein Fachkräftemangel herrsche.

 

Für den Standort Eckernförde würde das bedeuten, dass, egal in welcher Konstellation, das Szenario 1 nicht wiederkommen würde, das sei aus allen Gesprächen deutlich geworden. Ein Angebot als Allgemeinklinikum mit einem deutlich reduzierten Leistungsangebot sei aber nicht ausgeschlossen. Ob das so kommen könne, könne aber erst im M+A-Prozess, wenn entsprechende Konzepte vorliegen würden, genauer gesagt werden.

 

Heute sei der Hauptausschuss gefordert, trotz aller Unwägbarkeiten eine Entscheidung zu treffen, da der Zeitdruck immens sei.

 

Die imland befinde sich seit knapp zwei Jahren permanent in der öffentlichen Berichterstattung. Lange sei versucht worden, etwas zu erhalten, was laut Expertisen aller Fachleute nicht zu erhalten gewesen sei und je mehr es versucht worden sei, desto mehr habe man den Boden unter den Füßen verloren. Aktuell verschlechtere sich die Situation weiter, weil das Wichtigste, was es in den Kliniken gebe, nämlich das Personal, abhandenkomme.

 

Die erforderliche Klarheit müsse jetzt schnell geschaffen werden, zu einem für das Personal zum anderen für die Geschäftsführung, die nur dann ein Sanierungskonzept erfolgreich umsetzen könne, wenn bald möglichst Klarheit geschaffen werde.

 

In der Vorlage seien verschiedene Beschlussvorschläge aufgezeigt, beide Sanierungsoptionen würden Möglichkeiten eröffnen, hätten aber auch spezifische Nachteile.

 

Aus dem Hauptausschuss kommen verschiedene Nachfragen zu den Optionen und den verschiedenen Ausprägungen der möglichen Angebote in einem IGZ.

 

Auf Nachfrage erläutert Prof. Dr. Ott, dass ein IGZ in der Regel keine Notfallambulanz beinhaltet. Damit sei ein IGZ auch nicht als Anlaufstelle für die Rettungssanitäter vorgesehen. Es handele sich hierbei um niedergelassene Ärzte und Ärztinnen die ihre Praxis in das IGZ verlegen würden, dann dort entscheiden würden, wie der ambulante Patient weiter versorgt werden müsse. Ob er oder sie z.B. zur Überwachung dortbleiben könne oder ob er oder sie weiter verlegt werden müsse oder ambulant behandelt werden könne. Natürlich könne man das aber, wenn die Strukturen feststünden, mit den Niedergelassen des IGZs und den Rettungsdiensten ausverhandeln und auch zu anderen Lösungen kommen.

 

Landrat Dr. Schwemer weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass seine Ausführungen zu Beginn der Sitzung sich auf strukturelle Unterschiede zwischen einem privaten Klinikbetreiber und dem Kreis als Klinikbetreiber beziehe. Damit wolle er auf keinen Fall der derzeitigen Geschäftsführung entsprechende Kompetenzen absprechen eine Klinik wirtschaftlich zu führen. Die Geschäftsführung könne nur in den Strukturen des Kreises agieren und sei an die Entscheidungen der Gesellschafter gebunden, die nicht immer im Sinne der Geschäftsführung gewesen seien.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage