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ALLRIS - Auszug

28.02.2018 - 6 Nachtragshaushalt 2018;Ausbau barrierefreier Bu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläuterte, dass nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 eine wesentliche gesellschaftspolitische Zielsetzung sei. Daraus folge, dass diese grundsätzliche Zielsetzung im Regionalen Verkehrsplan (RNVP) zu verankern sei, verbunden mit einer Darstellung der beabsichtigten konkreten Maßnahmen einschließlich ihrer Umsetzungszeitpunkte. Eine konkrete Umsetzungspflicht der Barrierefreiheit für Straßenbaulastträger und Verkehrsunternehmen bestehe jedoch nicht.

 

Zur Erfüllung des Planungsauftrages wurde seitens des Kreises der „Maßnahmenplan zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im ÖPNV“ erarbeitet. Der Maßnahmenplan solle dabei als Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 dienen und Bestandteil des aktualisierten RNVP werden. Unter Berücksichtigung vorstehender Aussagen begründet der Maßnahmenplan zunächst lediglich einen Planungsauftrag an den Kreis als Aufgabenträger. Eine rechtlich konkrete Verpflichtung – z.B. für die Gemeinden die Haltestellen an ihren Gemeindestraßen aus der Vorschlagsliste abzuarbeiten – ergebe sich hieraus nicht, weil der RNVP keinen verbindlichen Rechtscharakter habe. Im Maßnahmenplan seien schwerpunktmäßig ausgewählte Haltestellen zur Prüfung ausgewählt worden. So seien rd. 650 Haltstellen ausgewählt worden, für die vorrangig ein barrierefreier  Umbau vorgeschlagen werde. Weitere ca. 1.100 Haltestellen seien als Ausnahmen definiert worden, deren barrierefreier Umbau nachrangig zu betrachten sei.

 

Für die überwiegende Anzahl der als vorrangig für einen barrierefreien Umbau vorgeschlagenen Haltstellen seien die Gemeinden finanzierungsverantwortlich. Daher solle mit der Veranschlagung eines Betrages in Höhe von 2 Mio. € ein wirksamer Impuls zur tatsächlichen Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV gesetzt werden. Durch die Beteiligung des Kreises an den Kosten der in die gemeindliche Finanzierungsverantwortung fallenden Haltestellen solle zusätzlich ein Anreiz gegeben werden, die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV zu beschleunigen. Aus diesem Grunde werde vorgeschlagen,  dass sich der Kreis trotz seiner nicht gegebenen Finanzierungsverantwortlichkeit an den Bau- und Planungskosten der Gemeinde bzw. des Amtes anteilig beteiligt. Ausgehend von der genannten Höhe der vorgeschlagenen Haushaltsmittel bestünde die Möglichkeit 129 Haltestellen in Gemeindezuständigkeit mit einem Anteil von 33 % (1.223.750 €) sowie 27 Haltestellen in Kreiszuständigkeit zu 100 % (776.250 €) zu fördern.

 

Die Verwaltung werde dem Ausschuss für seine Beratung und zur abschließenden Entscheidung in der kommenden Sitzung am 25. April eine Förderungsrichtlinie hierfür vorlegen, in denen die Einzelheiten der Ausgestaltung festgelegt würden.
 

In der sich anschließenden Aussprache wurden ergänzend weitere Aspekte angesprochen:

 

Dabei wurde klargestellt, dass eine Förderung „Zentraler Omnibusbahnhöfe“ in den kreisangehörigen Städten durch die bundesrechtliche Regelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) erfolgt sei bzw. erfolge. Es sei sicherzustellen, dass nur solche Haltestellen barrierefrei umgebaut würden, die – voraussichtlich - auch nach der Neuordnung des ÖPNV in ihrem Bestand erhalten bleiben würden.

 

Für die Umsetzung der örtlichen Maßnahmen solle den Gemeinden auch schon in den Förderrichtlinien eine angemessene Frist eingeräumt werden.

 

 

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Beschluss:

 

1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Hauptausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, in einen Nachtragshaushalt 2018 für den Ausbau barrierefreier Bushaltestellen 2 Mio. € einzustellen.
 

2. Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, eine Förderrichtlinie für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu erstellen.