25.01.2017 - 8 Schülerbeförderung Gemeinde Kronshagen, hier: Z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 25.01.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift gebilligt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Kirsten Weit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Breuer berichtete ergänzend zur Vorlage und erläuterte die Situation.
Herr Kahle berichtete darüber hinaus, dass die Finanzierung des Busses nach der 7. Schulstunde durch die Gemeinde Kronshagen bis zu den Sommerferien, also bis zum Ende des laufenden Schuljahres, gesichert sei. Der anwesende Schulleiter des Gymnasiums, Herr Dr. Sieverding, wies darauf hin, dass mit dem Vollzug der Schülerbeförderungssatzung des Kreises der Schulstandort Kronshagen beschädigt würde. Mit Verweis auf § 114 Absatz 2 Satz 2 des Landesschulgesetzes betonte Herr Dr. Sieverding den gesetzlich bestehenden Gestaltungsspielraum, der den Erlass einer Schülerbeförderungssatzung gestatte, die einerseits im Einklang mit dem Schulgesetz stehe, andererseits aber auch ein „Mehr“ erlaube. Nach seiner Auffassung könne die Umschreibung eines „verkehrsüblichen Schulweges“ bedeuten, dass damit nur mit Fahrzeugen befahrbare Straßen erfasst werden. Der Schulleiter der Gemeinschaftsschule in Kronshagen, Herr Czysewski, schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und wies ergänzend darauf hin, dass durch die langen und zeitaufwendigen Verpflichtungen für insgesamt 93 betroffene Schülerinnen und Schüler keine Nachmittagsaktivitäten mehr möglich seien. Danach übergaben zwei Schülerinnen dem Ausschussvorsitzenden ein Paket von über 100 Unterschriften betroffener Eltern, mit denen sie sich für den Erhalt des Busses nach 7. Schulstunde einsetzen.
Da die neue Schülerbeförderungssatzung erst zum Schuljahr 2018/19 in Kraft treten wird, müsste die Gemeinde Kronshagen als Schulträger die Linie 640 nach der 7. Stunde weiterhin selbst beauftragen, wenn sie es für erforderlich hält.
Herr Vetter als Schulelternbeirat erkundigte sich nach dem Sachstand der Ermittlungen der zentralen Punkte in den Gemeinden, die nach Auskunft von Herrn Albrecht bereits erledigt und den Kreiselternbeiräten bekanntgegeben wurden. Herrn Vetter werden die zentralen Punkte von der Verwaltung zugesendet. Die Frage, ob die Pestalozzischule als Grundschule zu bewerten ist, wird im Nachgang vom zuständigen Fachdienst beantwortet.
Es wurde angeregt, das Benchmarking der Fahrtkosten ohne Verwaltungsanteil zu erheben und einzelne Arbeitskreise zur Schülerbeförderung einzurichten.