13.11.2014 - 6.3 Antrag der Aktivgruppe Droge 70 auf Gewährung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 13.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erteilte Herrn Teipel, Droge 70, das Wort, der darauf hinwies, dass
die Aktivgruppe Droge 70 in den letzten Jahren erhebliche Kürzungen bei Förder-
mitteln erfahren habe und den beantragten Zuschuss benötige, um eine Basis-
versorgung aufrechterhalten zu können.
Mit Hinweis auf die Erkenntnisse aus den vier Suchtsymposien befürworteten
Frau Meyer und Herr Schulz einen über den in den Haushaltsplan-Entwurf 2015 hinausgehenden Förderbetrag von 30.000 € bzw. dauerhaft jährlich 27.500 €.
Der Vorsitzende stellte die Anträge mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung:
| Stimmen | Ergebnis | ||
Ja | Nein | Enthaltungen | ||
Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 35.000 € |
Einstimmig abgelehnt |
Antrag abgelehnt | ||
Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 30.000 € |
6 |
7 |
0 |
Antrag abgelehnt |
Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 27.500 € |
6 |
7 |
0 |
Antrag abgelehnt |
Der Vorsitzende stellte fest, dass es - vorbehaltlich des Beschlusses des
Kreistages über den Haushaltsplan-Entwurf 2015 - bei der im Haushaltsplan-Entwurf 2015 vorgesehen Förderhöhe für die Präventionsmaßnahmen der Aktivgruppe
Droge 70 in Höhe von 20.000 € bleiben müsse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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