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ALLRIS - Auszug

20.02.2025 - 8.1 Überarbeitung der Leitlinie zur Vergabe von Int...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 beschlossen, dass die Vorgaben in der Leitlinie nicht jedes Jahr neu zu beschließen sind, sondern die Leitlinie für das Jahr 2023 auch für die Folgejahre gelten soll.

 

Es liegen drei Fraktionsanträge zur Überarbeitung der Leitlinie vor. Ein Antrag stammt von den Kreistagsfraktionen SSW, CDU und FDP. Je einen Antrag stellen die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD-Kreistagsfraktion.

 

Die Fraktionen stellen ihre Anträge nacheinander vor. Die Änderungen werden im Ausschuss diskutiert und es erfolgen teilweise Anpassungen der Änderungswünsche.

 

Die Fraktionen von CDU, SSW und FDP nehmen folgende Änderungen ihres ursprünglichen Antrags vor:

 

 

  •           Ziffer 12 der Leitlinie soll nunmehr wie folgt lauten: „Die Antragstellerin / der Antragsteller sichert zu, dass die Vergütung der im Projekt / in der Maßnahme Beschäftigten gemäß der Stellenbeschreibung geschieht, mindestes aber einem Entgelt nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entspricht. Die Personalkosten betragen maximal 65 % der Gesamtkosten des Projektes. Es ist anzustreben die Projekte / Maßnahmen vornehmlich ehrenamtlich zu realisieren. Ausnahmen bilden Projekte / Maßnahmen, welche vollständig ehrenamtlich zu realisieren sind.“
  •           Bei Ziffer 13 der Leitlinie soll statt über den Satz „Zusätzlich ist darzulegen, inwieweit sich diese Arbeitszeit jeweils auf Arbeitnehmer und Ehrenamtliche verteilt.“  über den Satz „Zusätzlich ist darzulegen, inwieweit sich der Zeitaufwand jeweils auf Arbeitnehmer und Ehrenamtliche verteilt.“ abgestimmt werden.

 

Die Vorsitzende stellt jede Änderung einzeln zur Abstimmung. Die bisherige Leitlinie wurde 2023 im Hauptausschuss beschlossen, einer Entscheidung des Kreistags über die Änderungen bedarf es daher nicht.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgende Änderungen der bisherigen Leitlinie zur Vergabe der Integrationsmittel zu beschließen:

 

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1. Beschlussempfehlung:

Bei Ziffer 5 wird dem ersten Satz der weitere Satz hinzugefügt:

„Für das Projekt / die Maßnahme können Kosten in einer maximalen Höhe von 30.000,-- Euro geltend gemacht werden.“

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

4

4

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

2. Beschlussempfehlung:

Die Formulierung in Ziffer 12 wird wie folgt geändert:

 

a. Satz 1 von Ziffer 12 lautet wie folgt:

Die Antragstellerin / der Antragsteller sichert zu, dass die Vergütung der im Projekt / in der Maßnahme Beschäftigten gemäß der Stellenbeschreibung geschieht, mindestes aber einem Entgelt nach dem Mindestlohngesetz MiLoG entspricht.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

2

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

3. Beschlussempfehlung:

b. Satz 2 von Ziffer 12 lautet wie folgt:

„Die Personalkosten betragen maximal 65 % der Gesamtkosten des Projektes.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

7

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

4. Beschlussempfehlung:

c. Satz 3 von Ziffer 12 lautet wie folgt:

Es ist anzustreben die Projekte / Maßnahmen vornehmlich ehrenamtlich zu realisieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

7

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

5. Beschlussempfehlung:

d. Satz 4 von Ziffer 12 lautet wie folgt:

„Ausnahmen bilden Projekte / Maßnahmen, welche vollständig ehrenamtlich zu realisieren sind.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

6. Beschlussempfehlung:

Bei Ziffer 13 wird dem ersten Satz der weitere Satz hinzugefügt:

„Die benötigte wöchentliche Arbeitszeit für die Durchführung des Projektes / der Maßnahme muss im Antrag klar aufgelistet werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

7

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

7. Beschlussempfehlung:

Bei Ziffer 13 wird ein weiterer Satz hinzugefügt:

Zusätzlich ist darzulegen, inwieweit sich der Zeitaufwand jeweils auf Arbeitnehmer und Ehrenamtliche verteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

7

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

8. Beschlussempfehlung:

Die Formulierung in Ziffer 18 wird wie folgt geändert:

„Es können zusätzlich pro Projekt bis zu 5.000,-- Euro Förderung gewährt werden, wenn diese Bildungs- und Aufklärungsinitiativen zum Thema Antisemitismus / Antiziganismus und dessen Geschichte vorweisen.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.

 

 

9. Beschlussempfehlung:

„Die beschlossenen Änderungen der Leitlinie gelten ab der Entscheidung im Hauptausschuss.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

1

1

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dieser Änderung mehrheitlich zu.