21.05.2025 - 7.3 Smile24 - ÖPNV in der Schleiregion ab 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 21.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Madlin Völschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlimbach trägt anhand der Vorlage vor.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses erläutert Frau Loof, dass die Verwaltung in dem Fall, dass die Projektbeteiligten eine Förderzusage nach dem 30.06.2025 erhalten sollten, nach § 12 Personenbeförderungsgesetz eine Ausnahme von der Einhaltung der sechsmonatigen Antragsfrist beantragen könnte. Ob diese Ausnahme gewährt würde, steht jedoch im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Auf Anregung aus der Mitte des Ausschusses wird der zweite Vorratsbeschluss geändert, um zu verdeutlichen, dass auch in diesem Fall der Eigenanteil des Kreises maximal 1 Mio. € beträgt.
Im Anschluss lässt Herr Andresen nacheinander zu den beiden Beschlüssen abstimmen.
Beschluss:
Regionalentwicklungsausschuss:
1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, dass durch die Verwaltung ab dem 01.01.2026 in der Schlei-Region ein On Demand-Verkehr beauftragt wird, der auf den Erfahrungen aus Smile24 beruht, jedoch hinsichtlich der Bedienzeiten und andere Modalitäten insoweit reduziert wird, dass die Kosten begrenzend für ein Jahr maximal 1 Mio. € betragen.
2. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung zu beauftragen, in dem Fall, dass das Land Schleswig-Holstein zusagt, für das Jahr 2026 finanzielle Mittel zur Fortführung von einzelnen Maßnahmen aus dem Smile24-Projekt zur Verfügung zu stellen, aufbauend auf den On Demand-Verkehr aus dem Beschluss zu 1. (mit einer Förderung von max. 1 Mio. €), weitere Maßnahmen aus dem Bereich Expressbus- und Tourismuslinien zu beauftragen.
Sollten weitere Fördermittel, z.B. durch den Bund oder eine weitergehende Förderung des Landes zugesagt werden, soll die Verwaltung entsprechend weitere Verkehre beauftragen.