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ALLRIS - Auszug

22.05.2024 - 6.4 Corona-Sonderzahlungen und Inflationsausgleichs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann trägt anhand der Vorlage vor.

Im Anschluss bestätigt er auf Nachfrage aus dem Ausschuss, dass die dafür vorgesehenen Mittel nicht für das Bildungsticket benötigt werden. Frau Loof ergänzt, dass der Start des Bildungstickets ursprünglich für den 1. April 2024 angesetzt worden war und entsprechend dafür auch Geld in den Haushalt 2024 eingestellt wurde. Da das Land die Einführung des Bildungstickets jedoch auf den 1. August 2024 verschoben hat, steht noch Geld im Haushalt zur Verfügung.

Auf die weitere Nachfrage aus dem Ausschuss, warum im Januar der Antrag der Taxifahrer auf eine Entgelterhöhung aus ähnlichen Gründen abgelehnt wurde, erläutern Herr Nevermann und Frau Loof, dass die Autokraft durch den Kreis für die Bedienung des Regionalverkehrs beauftragt ist und somit ein Vertragsverhältnis besteht. Aus verschiedenen Gründen, wie z.B. dem bestehenden Fachkräftemangel, empfiehlt die Verwaltung, der Autokraft die Sonderzahlungen und den Ausgleichsprämien an ihre Mitarbeitenden zu erstatten.

Aus der Mitte des Ausschusses kommt noch die Nachfrage, ob der Kreis durch sein Vertragsverhältnis mit der Autokraft zu diesen Zahlungen verpflichtet ist oder diese freiwillig erfolgen würden. Herr Nevermann erklärt, dass diese Zahlungen ein freiwilliges Entgegenkommen des Kreises wären.

Danach lässt Herr Andresen abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Belastungen durch Corona-Sonderzahlungen und der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren 2022 und 2023 in der testierten Höhe von 787.472,65 € gegenüber der Autokraft GmbH auszugleichen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

1

1